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Endlich: Erster Verhandlungstermin wegen massiver Falschberatung beim Vertrieb von UniImmo Wohnen ZBI

by Goldenstein Rechtsanwälte
Februar 27, 2025

Der Fall, der am heutigen Morgen vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wurde, betrifft die Volksbank Böblingen als beratende Institution im Vertrieb des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds.

Die Klage wurde im Zuge eines massiven Beratungsfehlers eingereicht, der eine Kundin aus Baden-Württemberg schwer belastet hat. Im Februar 2023 hatte sie auf Empfehlung der Bank 5.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI-Fonds investiert. Ihr Hauptanliegen war eine risikoarme Geldanlage, trotzdem wurde ihr der Fonds empfohlen, ohne sie über die tatsächlichen Risiken aufzuklären.

Die Folge: Die Kundin erlitt einen beträchtlichen finanziellen Verlust, als der Fonds im Juni 2024 einen dramatischen Rückgang von fast 17 Prozent erlebte. In der Klage fordert die Klägerin die Rückabwicklung des Vertrages sowie die Rückzahlung der Verwaltungsgebühren und eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen, die sie mit einer sichereren Geldanlage erzielt hätte.

Im heutigen Verhandlungstermin am Landgericht Stuttgart gab es nun entscheidende Fortschritte, welche richtungsweisend für alle betroffenen Anleger sein könnten.

„Das Gericht scheint die Argumentation der Klägerin und ihrer Anwälte, die auf eine schwere Falschberatung hinweisen, ernst zu nehmen“, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei die Klage führt. „Das von der Verbraucherschutzzentrale erwirkte Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Februar 2025 (Az.: 4 HK 0 5879/24) hat bereits eine wichtige Weichenstellung vorgenommen, indem es die Fondsgesellschaft dazu verpflichtet hat, künftig eine realistischere Risikoeinstufung des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds zu verwenden. Der heutige Verhandlungstermin bekräftigte uns in unserer Auffassung, dass auch die Banken, die diese Fonds vertrieben haben, ebenfalls zur Verantwortung gezogen werden sollten.“

Der Ausgang des Verfahrens wird nicht nur für die betroffene Kundin von großer Bedeutung sein, sondern könnte auch weitreichende Konsequenzen für die gesamte Finanzberatung in Deutschland haben. Anleger, die durch fehlerhafte Beratung Schaden erlitten haben, könnten gestärkt aus diesem Fall hervorgehen und ihre eigenen Ansprüche geltend machen.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Pressekontakt:

Martin Mickiewicz | martin.mickiewicz@golden-tech.de

Tags: BankenImmobilienInvestmentfondsJustizUniImmo Wohnen ZBIVerbraucherWirtschaft

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