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Dubiose Rabatt-Plattform gibt Unterlassungserklärung ab

by Apothekerkammer Nordrhein
März 6, 2025
Dubiose Rabatt-Plattform gibt Unterlassungserklärung ab

Patientensicherheit: Als Dividende getarnte Rückvergütungen hochpreisiger Arzneimittel wird es nicht mehr geben

Erneut freut man sich bei der Apothekerkammer Nordrhein über einen Erfolg auf juristischer Ebene. Eine dubiose Rabatt-Plattform aus Grünwald bei München hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesichert, ab sofort keine als „Dividende“ getarnten Rabatte mehr an Patienten für die Einlösung hochpreisiger Arzneimittel mehr auszuschütten. Die Website ist mittlerweile offline – offenbar war man sich den höchst illegalen Praktiken durchaus bewusst. Der Betreiber hat zudem zugesichert, auch nicht mehr gegenüber Apotheken in Deutschland mit diesem illegalen Geschäftsmodell zu werben und entsprechende Kooperationen einzugehen.

„Das ist erneut ein guter Tag für die Patientensicherheit in Deutschland“, bewertet Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein und des Bundesapothekerkammer diesen Erfolg. „Medikamente sind eine komplexe Ware. Sie haben Neben- und Wechselwirkungen, teils auch mit einfachen Lebensmitteln. Beratung ist essenziell. Die Apotheken vor Ort bieten sie rund um die Uhr. Rabatte auf Arzneimittel sind gegenüber Patientinnen und Patienten verboten – aus gutem Grund. Denn es soll für darum gehen, die in puncto Beratung und Betreuung beste Apotheke zu finden und nicht die günstigste. Sich auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung irgendwelche Kick-Backs zu sichern, mag individuell verlockend erscheinen – das widerspricht aber dem Ziel der Patientensicherheit.“

Im vorliegenden Fall hatte die vermeintliche Aktiengesellschaft mit Sitz in einem kleinen Haus in Grünwald, in dem sehr viele Firmen ihren Sitz haben, ein dubioses Geschäftsmodell begründet. Kunden konnten sich als vermeintliche „Aktionäre“ anmelden. Wenn sie regelmäßig hochpreisige Arzneimittel beziehen würden, würde man ihnen Rückzahlungen, de facto also Rabatte einräumen. Auf der Website konnte man den Handelsnamen oder die Pharmazentralnummern der Präparate eingehen, um genau zu berechnen, wie viel „Cashback“ man auf diese Weise erhalten könne. Getarnt wurden diese illegalen Rückvergütungen als „Dividende“. „Das sind natürlich keine ‚Dividenden‘, sondern Rabatte oder Rückvergütungen, abhängig vom Umsatz in einer ganz bestimmten Apotheke“, ärgert sich Dr. Bettina Mecking, Geschäftsführerin und Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein.

Bei der Februar-Vorstandssitzung der Kammer stellte Dr. Mecking das Geschäftsgebaren dieses Unternehmens vor und wurde vom Vorstand beauftragt, eine Abmahnung und Unterlassungserklärung zu versenden. Bei der gestrigen März-Vorstandssitzung berichtete Mecking davon, dass diese auch sofort abgegeben wurde. Die Website sei mittlerweile offline.

„Da sieht man mal wieder, wie viele Fehlentwicklungen es im Markt gibt – solange sich niemand kümmert, machen die einfach im Internet ihr Ding“, kommentierte der Vorstand gestern den Erfolg.

Über uns: Apothekerkammer Nordrhein

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Trägerin der berufsständischen Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf arbeiten oder leben. Sie vertritt die Interessen der über 12.000 Kammerangehörigen, die in öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern, Wissenschaft, Industrie und Verwaltung oder bei der Bundeswehr tätig sind. Die Apotheke vor Ort übernimmt eine hoheitliche Aufgabe: die sichere, vom Heilberuf getragene, wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Arznei- und Hilfsmitteln, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.

Pressekontakt:

Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Apothekerkammer Nordrhein
Poststr. 4
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8388119

Tags: ArzneimittelGesundheitGesundheit / MedizinPatientensicherheitRechtVerbraucherWirtschaft

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