Das Ergebnis des Rechtsgutachtens von Professor Tristan Barczak kann man nur begrüßen, aber der rechtliche Boden bleibt schwankend. Wenn der bayerische Landtag als erstes Parlament im Rahmen einer „Extremismusklausel“ die Abgeordnetengesetzgebung ändert, wird das Ganze mit einiger Wahrscheinlichkeit vor dem Verfassungsgericht landen. Doch die Aussicht, dass der Landtag juristischen den Kürzeren ziehen könnte, sollte ihn nicht davon abhalten, das zu tun, was im Sinne der Demokratie und der Steuerzahler das Richtige ist.
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