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Massive Falschberatung beim Vertrieb von UniImmo Wohnen ZBI – Erster Verhandlungstermin gegen beratende Bank steht an!

by Goldenstein Rechtsanwälte
Februar 25, 2025

Nach dem dramatischen Absturz des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds im Juni 2024 um fast 17 Prozent, steht jetzt der erste Gerichtstermin gegen eine beratende Bank an! Goldenstein Rechtsanwälte haben eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht – und das könnte erst der Anfang sein!

Der Fall: Eine Kundin aus Baden-Württemberg hatte im Februar 2023 5.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI-Fonds investiert – mit der klaren Ansage, dass sie eine risikoarme Geldanlage tätigen möchte. Trotzdem wurde ihr der Fonds empfohlen, ohne sie über die tatsächlichen Risiken aufzuklären.

Die Folge: Die Kundin erlitt nicht nur einen erheblichen finanziellen Verlust, sondern fühlte sich auch massiv in Ihrem Vertrauen in die Finanzberatung enttäuscht.

Die Klage, die am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wird, fordert die Rückabwicklung des Vertrags sowie die Rückzahlung der Verwaltungsgebühren und eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen, die die Frau mit einem sichereren Finanzprodukt erzielt hätte.

„Das am 21.02.2025 ergangene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 4 HK 0 5879/24) weist bereits den richtigen Weg zum Schutz der Anleger. Das von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg erwirkte Urteil verpflichtet die Fondsgesellschaft es zu unterlassen für den Fonds eine Risikoeinstufung von 2 oder 3 zu verwenden. Genau so wurde der Fonds aber jahrelang auch durch die beratenden Banken vertrieben. Gerade diesen musste aber die gesetzliche Grundlage zur Einordnung einer Risikoklasse bekannt gewesen sein.“, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein.

Die Frage bleibt: Wie viel Vertrauen ist noch in den Immobilienmarkt und seine Berater zu setzen? Der erste Verhandlungstermin könnte Antworten liefern und ein wegweisendes Urteil bringen.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte unterstützt Verbraucher bei der Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen. Diesbezüglich nimmt die Kanzlei unter anderem eine deutschlandweit führende Rolle im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein. Die Anwälte der Kanzlei vertreten aktuell über 65.000 Mandanten in der Sache und sind zudem für das erste verbraucherfreundliche Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können sich Verbraucher über zivilrechtliche Themen informieren und bestehende Rechtsansprüche prüfen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.

Pressekontakt:

Martin Mickiewicz | martin.mickiewicz@golden-tech.de

Tags: BankenFinanzdienstleistungFinanzenInvestmentfondsJustizRechtsprechungUniImmo Wohnen ZBIVerbraucher

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