Der Vorstandsvorsitzende der Thüga, Dr. Constantin H. Alsheimer, warnt eindringlich vor den Folgen eines Vorschlags der Bundesnetzagentur, die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) für dezentrale Bestandsanlagen rückwirkend zu streichen.
Alsheimer betont, dass die vermiedenen Netznutzungsentgelte keine Subventionen sind, sondern eine gezielte Vergütung für die Einspeisung in das System. Diese Vergütungen spielen eine wichtige Rolle für den Betrieb dezentraler Kraftwerke und die Stabilität der lokalen Energieversorgung.
Er weist darauf hin, dass die Partnerunternehmen der Thüga bereits erhebliche Summen in den Ausbau und die Modernisierung dezentraler Kraftwerkskapazitäten investiert haben, basierend auf den geltenden Rahmenbedingungen. Eine rückwirkende Änderung dieser Regeln würde den Weiterbetrieb vieler Anlagen gefährden und zu einer Versorgungslücke führen.
Alsheimer warnt davor, dass solche Schnellschüsse nicht nur die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung gefährden, sondern auch weitere Investitionen in die Energiewende insgesamt behindern könnten. Er plädiert stattdessen für eine gut durchdachte, zukunftsfähige Netzentgeltsystematik, die den Anforderungen der neuen Energiewelt gerecht wird.
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