„Häufig beginnen die Probleme bei den Details. Im heutigen Fall ist es jedoch anders: Die entscheidenden Fortschritte sind genau in diesen Details zu finden“, sagte Volker Geyer, der Verhandlungsführer des dbb, am 6. April 2025 in Potsdam zu der Einigung mit Bund und Kommunen.
Geyer ergänzte: „Es ist von zentraler Bedeutung, dass alle von uns geforderten Punkte – die lineare Erhöhung, die soziale Komponente, die Arbeitszeitsouveränität und die Entlastung – in die Vereinbarung aufgenommen wurden. Jeder und jede kann sich in diesem Ergebnis wiederfinden.“ Dennoch fügte er hinzu, dass ein zukunftsorientierteres Ergebnis wünschenswert gewesen wäre. „Leider mussten wir Bund und Kommunen jede einzelne Verbesserung mit enormem Aufwand abtrotzen. Zu keinem Zeitpunkt war erkennbar, dass die Arbeitgeber wirklich bereit sind, in die Zukunft zu investieren.“
Im Hinblick auf die kommenden Jahre prognostizierte Geyer, dass die Tarifverhandlungen zunehmend härter und langwieriger werden dürften: „Der öffentliche Dienst muss insgesamt attraktiver gestaltet werden. Momentan fehlen 570.000 Arbeitskräfte, und in den nächsten zehn Jahren wird ein weiteres Drittel der Beschäftigten in den Ruhestand gehen. Um diesen enormen Verlust zu kompensieren, müssen die Bezahl- und Arbeitsbedingungen deutlich verbessert werden. Andernfalls werden wir auf dem Arbeitsmarkt bald alt aussehen.“ Abschließend forderte Geyer eine zeit- und inhaltsgleiche sowie systemgerechte Übernahme des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich: „Wir werden umgehend Gespräche mit dem Bundestag und der neuen Bundesregierung aufnehmen.“
Die wesentlichen Punkte der Einigung im Überblick:
Lineare Entgelterhöhungen
Ab dem 1. April 2025 wird das Entgelt um 3 Prozent erhöht, und ab dem 1. Mai 2026 folgt eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 27 Monate, bis zum 31. März 2027.
Soziale Komponente/Mindestbetrag
Im ersten Erhöhungsschritt wird ein Mindestbetrag von 110 Euro gewährt. Dies führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in den Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis Stufe 5, EG 7 bis Stufe 4, EG 8 bis Stufe 3, EG 9a bis Stufe 2 und EG 9b Stufe 1. Dadurch entstehen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent.
Vergütung und Übernahme von Auszubildenden
Die Vergütung für Auszubildende, dual Studierende und Praktikantinnen sowie Praktikanten wird ebenfalls in zwei Schritten angehoben: Ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.
Außerdem sollen Auszubildende und dual Studierende bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, sofern sie ihre Ausbildung mindestens mit der Note „Befriedigend“ abschließen.
Entlastungsmaßnahmen für Beschäftigte
Ab dem Jahr 2027 erhalten alle Beschäftigten (einschließlich Auszubildende) einen zusätzlichen Urlaubstag.
Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 erhöht:
Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent.
VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B.
Es wird die Möglichkeit geschaffen, diese Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gibt es als Ausgleich für das Fehlen der Umwandlungsmöglichkeit eine Erhöhung der Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent.
Die Zulage für ständige Schichtarbeit wird ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit steigt von 105 Euro auf 200 Euro, im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Auch die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit werden entsprechend angepasst. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
Erhöhte Arbeitszeitsouveränität
Auf betrieblicher Ebene kann künftig durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto eingerichtet werden. Das angesparte Guthaben kann beispielsweise für Sabbaticals, Arbeitszeitverkürzungen oder Freistellungen für Kinderbetreuung und Pflege genutzt werden.
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig präziser formuliert werden, um eine Stundenkappung zu vermeiden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet wird, können auch Plusstunden auf dieses Konto übertragen werden. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden können, um die Kappung zu verhindern.
Beschäftigte und Arbeitgeber können ab 2026 freiwillig vereinbaren, dass die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Diese Regelung kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten in Kraft treten. In diesem Fall erhalten die Beschäftigten das entsprechend höhere Entgelt sowie einen Zuschlag für jede zusätzlich gearbeitete Stunde. Der Zuschlag beträgt in den EG 1 bis 9b 25 Prozent, in den EG 9c bis 15 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.
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