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Sartorius BIA Separations d.o.o. besitzt kein geistiges Eigentum

by Newspatriot
Juni 6, 2025

Gerichtsurteil: Verträge sind nichtig und gefälscht

Das Landesgericht Eisenstadt hat die zentralen Klagsforderungen von Michael Wagner, dem Masseverwalter der BIA Separations GmbH, gegen die Tochtergesellschaft Sartorius BIA Separations d.o.o. aus Slowenien genehmigt. Das Gerichtsurteil vom 12. Mai 2025 stellt fest, dass die Verträge, auf die sich die slowenische Gesellschaft berief, rechtlich nichtig sind. Sie beruhten auf gefälschten Dokumenten, nachträglich erstellten Vertragsanhängen und Kollusion.

Rückdatierte Übertragung von Vermögenswerten und Rechten

Es wurde versucht, Vermögenswerte der insolventen BIA Separations GmbH rückwirkend auf die slowenische Tochtergesellschaft zu übertragen, um die Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Das Gericht erklärte die Kooperationsvereinbarungen und Anhänge zur Übertragung von geistigem Eigentum und exklusiven Vertriebsrechten für nichtig. Zahlungen an Sartorius BIA Separations d.o.o. wurden als unrechtmäßig eingestuft, und die Gesellschaft wurde zur Rückzahlung verpflichtet.

Täuschung und Manipulation

Die Geschäftsführung versuchte, Unstimmigkeiten bei den Patentrechten zu vertuschen, indem sie rückwirkend Verträge änderte. Das Gericht sah darin grob sittenwidriges Handeln und Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze. Die heimliche Erstellung oder Änderung von Verträgen ohne Zustimmung der Gremien wurde als gesetzeswidrig bewertet.

Das Urteil erklärt die Verträge und Anhänge als nichtig und die Handlungen als schadensverursachend. Der Masseverwalter Michael Wagner betonte die Bedeutung des Urteils für den Schutz der Rechte der Gläubiger und Investoren sowie für die Transparenz bei Verträgen mit finanziellen Folgen.

Kontakt

Dr. Alfred Autischer für die Bia Separations GmbH
Telefon: +43 664 8844 6420
E-Mail: office@autischer.at

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