Neuer Gehaltstarifvertrag für Redakteure und Journalisten
In Berlin wurde ein neuer Gehaltstarifvertrag für Redakteure an Tageszeitungen sowie ein entsprechender Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten vereinbart. Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat zusammen mit den Gewerkschaften DJV und ver.di/dju diesen Vertrag über 36 Monate abgeschlossen. Er beinhaltet Gehaltssteigerungen und eine strukturelle Anpassung beim Urlaubsgeld.
Wichtige Punkte des Tarifabschlusses:
- 100 Euro Festbetrag für alle Tarifgruppen ab 1. März 2025
- Weitere 90 Euro Festbetrag ab 1. Mai 2025
- 3 Prozent lineare Erhöhung ab 1. Februar 2026
- 110 Euro Festbetrag ab 1. Februar 2027
- Laufzeit: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027
Besonders Berufseinsteiger profitieren von überdurchschnittlichen Gehaltszuwächsen. Auch die Vergütung für Volontäre steigt um mehr als 15 Prozent, um den journalistischen Nachwuchs zu stärken.
Der BDZV-Verhandlungsführer Georg Wallraf betont die Bedeutung des Abschlusses für die Stärkung des Journalismus. Die Verlage zeigen Wertschätzung für ihre Redaktionen, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.
Ein weiterer Bestandteil des Abschlusses ist die Neuregelung des Urlaubsgelds, das ab 2026 analog zum Weihnachtsgeld berechnet wird. Der BDZV hebt die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen im Zeitungsjournalismus hervor, darunter 13,5 Monatsgehälter und eine garantierte Altersversorgung.
Georg Wallraf betont die Notwendigkeit von starken Redaktionen in einer sich wandelnden Branche. Der Abschluss zeigt, dass fairer Interessenausgleich möglich ist, auch unter schwierigen Bedingungen.
Es wurde eine beidseitige Erklärungsfrist bis zum 1. August 2025 vereinbart.
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Dr. Andrea Gourd
Leiterin Fachkommunikation
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