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Jugendämter nahmen 2024 rund 69.500 Kinder und Jugendliche in Obhut

by Newspatriot
Juli 28, 2025

Jugendämter in Deutschland: Rückgang der Inobhutnahmen im Jahr 2024

WIESBADEN (ots)

  • Rückgang der Inobhutnahmen bei unbegleiteten Einreisen (-22 %), jedoch Anstieg bei dringenden Kindeswohlgefährdungen (+10 %) sowie Selbstmeldungen (+10 %)
  • Deutlicher Anstieg bei körperlichen Misshandlungen und Vernachlässigungen
  • Durchschnittliche Dauer der Maßnahmen: über zwei Monate – fast zwei Wochen länger als im Vorjahr

Im Jahr 2024 haben die Jugendämter in Deutschland rund 69.500 Minderjährige vorübergehend in Obhut genommen, was einen Rückgang von über 5.100 Fällen (-7 %) im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist dies der erste Rückgang der Schutzmaßnahmen seit drei Jahren, in denen diese Zahl kontinuierlich angestiegen war.

Der Rückgang ist in erster Linie auf die Anzahl der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen zurückzuführen, welche im Jahr 2024 um rund 8.500 Fälle (-22 %) gesenkt wurde. Gleichzeitig kam es zu einem Anstieg von nahezu 2.600 Fällen (+10 %) aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen sowie einem Zuwachs von ungefähr 850 Fällen (+10 %) infolge von Selbstmeldungen betroffener Kinder und Jugendlicher.

Trotz Abnahme: Unbegleitete Einreisen bleiben Hauptgrund für Inobhutnahmen

Trotz des Rückgangs fanden im Jahr 2024 die meisten Schutzmaßnahmen (44 %) aufgrund unbegleiteter Einreisen statt. Diese umfassten vorläufige Inobhutnahmen (24 %), die unmittelbar nach der Einreise veranlasst wurden, und reguläre Inobhutnahmen (20 %), die in der Regel im Anschluss an eine bundesweite Verteilung der Betroffenen erfolgen. Weitere 42 % der Maßnahmen erfolgten aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen, während 13 % auf Selbstmeldungen zurückzuführen waren.

Erheblicher Anstieg bei körperlichen Misshandlungen und Vernachlässigungen

Neben unbegleiteten Einreisen zählten im Jahr 2024 auch Überforderungen der Eltern (25 %), Vernachlässigungen (12 %), körperliche Misshandlungen (11 %) und psychische Misshandlungen (8 %) zu den häufigsten Gründen für Inobhutnahmen. Während die Fallzahlen im Vergleich zu 2023 bei unbegleiteten Einreisen gesunken sind, sind die Nennungen bei neun von insgesamt dreizehn möglichen Gründen gestiegen, mit dem größten Anstieg bei körperlichen Misshandlungen (+1.026 Nennungen) und Vernachlässigungen (+939 Nennungen). Auch die Überforderung der Eltern (+896 Nennungen) und psychische Misshandlungen (+843 Nennungen) nahmen deutlich zu.

Durchschnittliche Dauer von zwei Monaten: Fast zwei Wochen länger als im Vorjahr

Bei den Schutzmaßnahmen waren etwa 77 % der Betroffenen in einer Einrichtung untergebracht, während knapp 25 % bei einer geeigneten Person oder in einer betreuten Wohnform untergebracht wurden. Obwohl rund ein Drittel der Fälle (30 %) in weniger als einer Woche abgeschlossen werden konnten, dauerte jeder fünfte Fall (21 %) drei Monate oder länger. Im Durchschnitt endete eine Inobhutnahme nach 62 Tagen, was gut zwei Monaten entspricht.

Besonders kurzfristig konnten Schutzmaßnahmen, die auf Selbstmeldungen zurückgehen, beendet werden: Hier betrug die durchschnittliche Dauer 36 Tage. In Fällen von dringenden Kindeswohlgefährdungen war ein längerer Klärungs- und Hilfebedarf festzustellen; diese Maßnahmen endeten im Schnitt nach 57 Tagen. Die längste Dauer hatten die Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen, mit durchschnittlich 74 Tagen, was mehr als doppelt so lange wie bei Selbstmeldungen ist.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die durchschnittliche Dauer der Schutzmaßnahmen um 12 Tage gestiegen, was gut zwei Wochen entspricht. Dieser Anstieg betrifft sowohl Selbstmeldungen (+4 Tage) als auch Fälle von dringenden Kindeswohlgefährdungen (+3 Tage). Der größte Zuwachs war jedoch bei den Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen zu verzeichnen, wo die durchschnittliche Dauer um 23 Tage anstieg.

Rund ein Viertel der Betroffenen kehrt an den vorherigen Aufenthaltsort zurück

Nach den Inobhutnahmen kehrten etwa 24 % der Minderjährigen an ihren ursprünglichen Aufenthaltsort zurück. Weitere 45 % wurden an neuen Standorten untergebracht – gewöhnlich in einem Heim, einer betreuten Gruppe oder einer ähnlichen Einrichtung. In etwa jedem zehnten Fall übernahm ein anderes Jugendamt die Verantwortung (9 %), während 13 % die Inobhutnahme selbst beendeten, teilweise auch durch das Verlassen der Maßnahme. In weiteren 9 % der Fälle wurde die Inobhutnahme auf andere Weise beendet.

Methodische Hinweise:

Die Jugendämter sind gemäß dem Kinder- und Jugendhilferecht sowohl berechtigt als auch verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrenlagen vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durchzuführen. Diese können auf Selbstmeldungen der betroffenen Kinder, bei dringenden Gefahren für das Kindeswohl oder bei unbegleiteten Einreisen eingeleitet werden. Die Inobhutnahmen werden seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 statistisch differenziert.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse sind in der GENESIS-Online-Datenbank unter „Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“ (Tabellen: 22523) abrufbar. Ein umfassender Überblick über die neuen Daten, auch nach Bundesländern, ist im statistischen Bericht „Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“ zu finden. Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“ auf der Website des Statistischen Bundesamtes.

Diese Pressemitteilung ist, eventuell ergänzt durch weitere Informationen und Links zum Thema, unter www.destatis.de/pressemitteilungen veröffentlicht.

Für Rückfragen: Kinder- und JugendhilfeTelefon: +49 611 75 8231www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44

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