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EU-Richtlinie NIS2: Frank Becker verrät, was Krankenhäuser jetzt dringend tun müssen

by Becker Project Consulting
Juli 17, 2024
EU-Richtlinie NIS2: Frank Becker verrät, was Krankenhäuser jetzt dringend tun müssen

Die EU-Richtlinie NIS2 fordert umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und stellt Krankenhäuser damit vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Angesichts der erhöhten Bedrohung durch Cyberangriffe und der Notwendigkeit, sensible Patientendaten zu schützen, müssen Krankenhäuser jetzt schnell handeln – welche Schritte sind dabei aber besonders entscheidend? Wie können Krankenhäuser die Anforderungen der NIS2-Richtlinie also effektiv umsetzen?

Nachdem die Bedrohung durch Cyberangriffe auf Krankenhäuser in den letzten Jahren stark zugenommen hat, müssen nun alle Gesundheitsdienstleister strenge Sicherheitsmaßnahmen gemäß der EU-Richtlinie NIS2 umsetzen und unterliegen ab Mitte Oktober 2024 einer Meldepflicht beim BSI. Dies erfordert eine deutliche Verbesserung der IT-Sicherheit, um sensible Patientendaten zu schützen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Doch Krankenhäuser kämpfen mit der Komplexität der Richtlinie und mangelnden Ressourcen zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. „Ohne umfassende Risikoanalyse und gezielte Sicherheitsmaßnahmen riskieren Krankenhäuser nicht nur Datenverluste, sondern auch erhebliche Betriebsunterbrechungen“, warnt Frank Becker von Becker Project Consulting. „Wenn diese Probleme nicht gelöst werden, könnten die Auswirkungen auf alle Beteiligten verheerend sein. Schließlich werden mit NIS2 nun alle Geschäftsleiter persönlich haftbar – zusätzlich zu den Schäden droht der Gesetzgeber mit empfindlichen Bußgeldern.“

„Um die Herausforderungen der NIS2-Richtlinie zu meistern, müssen Krankenhäuser gezielt in ihre IT-Sicherheit investieren und ihre Mitarbeiter kontinuierlich schulen“, betont Frank Becker. „Dadurch können sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen der Patienten stärken und betriebliche Ausfallzeiten minimieren.“ Frank Becker ist Geschäftsführer von Becker Project Consulting und verfügt über mehr als 27 Jahre Erfahrung im IT-Projektmanagement für das Gesundheitswesen. Mit seinem Team unterstützt er Krankenhäuser, Universitätskliniken, medizinische Labore und große Arztpraxen dabei, ihre IT-Infrastruktur gegen Cyberangriffe abzusichern. Auf Basis dieser Expertise verrät er hier, wie Krankenhäuser ihre IT-Sicherheit zuverlässig optimieren und die strengen Vorgaben der NIS2-Richtlinie nahtlos erfüllen.

1. Durchführung einer umfassenden Risikoanalyse

Eine detaillierte Risikoanalyse der IT-Infrastruktur ist unerlässlich: Sie hilft dabei, Schwachstellen zu identifizieren und Prioritäten für Sicherheitsmaßnahmen festzulegen. Ein professionelles Audit durch externe Experten kann zudem unterstützen, eine objektive Bewertung der bestehenden Sicherheitslage zu erhalten.

2. Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen

Basierend auf den Ergebnissen der Risikoanalyse sollten sofort erforderliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem technische Maßnahmen wie Netzwerksegmentierung, regelmäßige Updates und Sicherheits-Patches sowie die Einführung strikter Zugriffsrechte und Authentifizierungsmechanismen als auch Maßnahmen wie eine standardisierte Dokumentation oder ein Meldewesen.

3. Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter

Ein großer Teil der Sicherheitsvorfälle im Gesundheitswesen ist auf menschliches Versagen zurückzuführen. Daher ist es wichtig, Mitarbeiter regelmäßig zu schulen und für IT-Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren. Phishing-Simulationen und Schulungen zu richtigen Verhaltensweisen im Falle eines Sicherheitsvorfalls sorgen hierbei dafür, das Bewusstsein und die Handlungsfähigkeit der Mitarbeiter zu stärken.

4. Entwicklung und Implementierung eines Notfallplans

Ein umfassender Notfallplan, der detaillierte Schritte zur Reaktion auf Cyberangriffe und andere IT-Sicherheitsvorfälle enthält, muss ebenfalls entwickelt werden. Regelmäßige Tests und Aktualisierungen des Plans stellen dabei sicher, dass alle Beteiligten im Ernstfall wissen, was zu tun ist.

5. Sicherstellung der Compliance und kontinuierliche Überwachung

Die Einhaltung der NIS2-Richtlinie erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen. Regelmäßige interne Audits und externe Beratungen helfen auch hierbei, die Compliance sicherzustellen. Darüber hinaus ermöglicht es ein effektives Monitoring-System, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und darauf zu reagieren.

Fazit: Mit den richtigen Grundlagen zum Erfolg

Zwar ist die Umsetzung der NIS2-Richtlinie durchaus komplex und erfordert ein tiefes Verständnis der IT-Sicherheitsarchitekturen sowie der spezifischen Anforderungen im Gesundheitswesen – mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Unterstützung ist sie aber problemlos realisierbar. Wer sich also von den Vorgaben überfordert fühlt, stellt durch eine entsprechende Beratung dennoch sicher, dass grundlegende Analysen, notwendige Dokumentationen, umfassende Schulungen und vorgeschriebene Nachweiserbringungen lückenlos bewältigt werden. „Nur wer all das gewissenhaft umsetzt, schützt sensible Patientendaten vorschriftsgemäß, sorgt somit für vollständige Compliance und ist rechtlich auf der sicheren Seite – wir helfen gerne dabei“, fasst Frank Becker zusammen.

Sie wollen allen Erfordernissen der NIS2-Richtlinie gerecht werden und die allgemeine IT-Sicherheit Ihres Krankenhauses maximieren? Dann melden Sie sich jetzt bei Frank Becker und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch!

Pressekontakt:

Becker Project Consulting
Vertreten durch Frank Becker
contact(at)beckerprojectconsulting.com
https://beckerprojectconsulting.com

Tags: EUITSecurityKrankenhausNetzweltNIS2Wirtschaft

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