DRV begrüßt Verschiebung des Inkrafttretens des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat positiv auf die Verschiebung des Inkrafttretens des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes reagiert und sieht dies als vernünftigen Schritt an. Die Umsetzung zum 1. August 2025 wäre aufgrund mangelnder Kennnummern in Schweinemastbetrieben nicht möglich gewesen. DRV-Geschäftsführer Dr. Christian Weseloh betonte, dass viele Bundesländer noch nicht bereit für die bürokratischen Anforderungen sind.
Der DRV fordert jedoch nicht nur eine Verschiebung, sondern auch eine inhaltliche Reform im Geiste der Borchert-Kommission. Es sollten keine zusätzlichen Registrierungs- und Nachweispflichten hinzukommen, sondern bestehende privatwirtschaftliche Initiativen einbezogen werden. Weseloh hob die Initiative Tierwohl und die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels als bereits transparente und akzeptierte Orientierungshilfen für Verbraucher hervor.
Es ist wichtig, Downgrading zu ermöglichen und bürokratische Hürden zu vermeiden, um deutsche Waren nicht zu benachteiligen. Die neue Bundesregierung strebt an, das Gesetz praxistauglich zu gestalten, um eine effiziente Umsetzung sicherzustellen.
Über den DRV
Der DRV vertritt die Interessen genossenschaftlich orientierter Unternehmen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die 1.656 Mitgliedsunternehmen erzielen mit rund 114.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 82,8 Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Eigentümer der Genossenschaften.
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