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Deutsche Umwelthilfe gewinnt Klage gegen Aldi Nord: Discounter muss Elektroschrott zurücknehmen

by Deutsche Umwelthilfe e.V.
Juli 23, 2024
  • Gericht bestätigt: Aldi Nord hat gegen seit 2022 geltende Rücknahmepflicht zu Elektrokleingeräten verstoßen
  • Aldi-Mitarbeiterin wusste nichts von der gesetzlichen Rücknahmepflicht und gab an nicht geschult worden zu sein
  • DUH fordert konsequente Kontrollen durch Landesbehörden und kündigt weitere Testbesuche an

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen wichtigen Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt: Das Landgericht Köln hat den Discounter Aldi SE & Co. KG (Aldi Nord) (Aktenzeichen 84 O 124/23) dazu verurteilt, ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurückzunehmen – wie es das Gesetz seit fast zwei Jahren vorschreibt. Bei einem vorausgegangenen Testbesuch der DUH wurde dies verweigert. Daher hatte die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation geklagt. Bezeichnend war die gerichtliche Aussage der involvierten Aldi-Mitarbeiterin, wonach sie von einer gesetzlichen Rücknahmepflicht zu Elektroschrott nichts gewusst habe und hierzu auch nicht geschult worden sei.

Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Wenn Elektroschrott falsch entsorgt wird, gehen wertvolle Rohstoffe verloren und die enthaltenen Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher gefährden die Umwelt. Umso verantwortungsloser ist es, dass Aldi Nord erst durch unsere Klage dazu gezwungen werden musste, sich an die gesetzliche Rücknahmeverpflichtung zu halten. Dass die involvierte Aldi-Mitarbeiterin keine Kenntnis von einer Rücknahme von Elektroschrott hatte, lässt tief blicken und ist symptomatisch für die Verweigerungshaltung großer Supermärkte. Wir fordern alle Supermärkte und Drogerien auf, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in allen Filialen sofort sicherzustellen, intensiv darüber zu informieren und sie aktiv und verbraucherfreundlich auszugestalten. Solange die für den Vollzug verantwortlichen Landesbehörden nicht konsequent kontrollieren, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen.“

Für eine kundenfreundliche Rücknahme fordert die DUH professionelle und brandschutzsichere Sammelbehältnisse im Kassenbereich oder eine schnelle persönliche Abgabe bei Mitarbeitenden. Zudem brauche es ausreichend geschultes Personal, um Fehleinwürfe und lange Wartezeiten zu verhindern.

Hintergrund:

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektrogeräte führen, Altgeräte kostenlos annehmen. Davon sind die meisten Märkte großer Ketten wie Aldi, Lidl, Netto Marken-Discount, Edeka oder Rewe betroffen. Kleinere Altgeräte unter 25 cm können dort einfach abgegeben werden – etwa Rasierer, Toaster oder elektrische Zahnbürsten. Größere Altgeräte müssen die Märkte nur beim Kauf eines entsprechenden Neugeräts kostenlos zurücknehmen.

Link:

Hintergrundinformationen zur Entsorgung alter Elektrogeräte: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

Tags: AbfallElektronikElektroschrottHandelRechtRechtsprechungRecyclingRücknahmepflichtUmweltVerbraucherWirtschaft

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