Berlin (ots)
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert eine umfassende Reform der Honorare für die fast 17.000 lokalen Apotheken in Deutschland. Diese Reform soll aus sofort umsetzbaren Maßnahmen und grundlegenden Anpassungen bestehen. „Eine Erhöhung des Fixbetrags sowie die Aufhebung des Skonto-Verbots können zügig durch eine Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung realisiert werden. Dies wäre ein entscheidender erster Schritt, um den besorgniserregenden Rückgang der Apothekenzahl aufzuhalten,“ erklärte Dr. Hans-Peter Hubmann, der Vorsitzende des DAV, am Mittwoch am Rande des DAV-Wirtschaftsforums in Berlin. Laut Hubmann bietet der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Regierung zudem eine solide Grundlage für eine dauerhafte strukturelle Honorarreform: „Unser Festhonorar muss endlich an die wirtschaftliche Entwicklung gekoppelt und damit dynamisiert werden. Um insbesondere kleine und ländliche Apotheken zu stärken, ist ein Grundkostenzuschlag sinnvoll, der als zusätzliches Entgelt je nach Packungszahl pro Apotheke gezahlt wird. Es ist jedoch klar, dass der einheitliche Abgabepreis für rezeptpflichtige Medikamente nicht in Frage gestellt werden kann, da er die medizinische Versorgung sichert.“
Das Honorarmodell des DAV wurde unter Berücksichtigung der weiterhin abnehmenden Apothekenzahlen und der Analyse des Koalitionsvertrags der neuen Regierung entwickelt. Es umfasst sowohl sofortige Maßnahmen als auch grundlegende Änderungen. Zu den Sofortmaßnahmen gehört eine Erhöhung des Apothekenhonorars von derzeit 8,35 Euro, die Legalisierung von Skonti durch Großhändler sowie Erhöhungen von Sonderentgelten für Dienstleistungen wie Botendienste und Rezepturen. Wesentliche Änderungen beinhalten die Dynamisierung des Fixbetrags, eine Verhandlungslösung zur Honorarfrage und einen Grundkostenzuschlag für kleinere, insbesondere ländliche Apotheken. „Der Grundkostenzuschlag ist unser Vorschlag an die Bundesregierung, um die im Koalitionsvertrag genannten Sonderzuschläge für ländliche Apotheken praxisnah und wettbewerbsneutral umzusetzen,“ erläuterte Hubmann. „Es ist eine Herausforderung, faire Kriterien für die Förderung ländlicher Apotheken zu definieren. Wir schlagen vor, die Packungszahl von rezeptpflichtigen Medikamenten als Maßstab heranzuziehen. Dies würde insbesondere kleineren, jedoch bedeutenden Apotheken auf dem Land und in Wohngebieten zugutekommen, während große Apotheken nicht benachteiligt werden. Die flächendeckende Versorgung muss gewährleistet bleiben!“
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