Lahr (ots)
Ein bedeutendes Urteil im Bereich des Datenschutzes, das die Rechte der Verbraucher stärkt: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat vor dem Amtsgericht Augsburg ein rechtskräftiges Ro urteil gegen Mastercard Europe erwirkt. Mastercard wurde zur Zahlung von 1.000 EUR immateriellen Schadensersatz verurteilt, nachdem es zu einem Vorfall gekommen war, bei dem sensible Kundendaten vom Bonusprogramm „Priceless Specials“ an Unbefugte gelangten. Darüber hinaus muss Mastercard auch für zukünftige materielle Schäden, die aus diesem Datenschutzvorfall resultieren, aufkommen. Dieses Urteil (Az. 73 C 3964/24 vom 18.03.2025) ist rechtskräftig, da Mastercard keinen Einspruch erhoben hat. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Kunden, die von Datenlecks betroffen sind, eine kostenlose Erstberatung im Rahmen des DSGVO-Online-Checks an, in der die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt werden. In vergleichbaren Fällen, wie beispielsweise dem Facebook-Datenleck, hat unsere Kanzlei Schadensersatzforderungen von bis zu 3.000 Euro erfolgreich durchgesetzt.
Amtsgericht Augsburg erkennt klaren Datenschutzverstoß bei Mastercard an
Im August 2019 kam es zu einem erheblichen Datenleck innerhalb des Bonusprogramms „Priceless Specials“ von Mastercard, wie verschiedene Medien berichteten. Über eine öffentlich zugängliche Datenbank waren personenbezogene Daten von mehr als 90.000 Kunden einsehbar, darunter Namen, Geburtsdaten, Adressen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und teilweise auch Kreditkartendaten. Obwohl Mastercard das Bonusprogramm schließlich einstellte, wies das Unternehmen jede Verantwortung zurück und soll in vielen Fällen nur pauschale Entschädigungen von bis zu 300 EUR angeboten haben, allerdings nur unter der Bedingung der Unterzeichnung einer Stillschweigevereinbarung. Dr. Stoll & Sauer fasst die wesentlichen Punkte des Urteils zum Mastercard-Datenleck vor dem Amtsgericht Augsburg zusammen:
- 1.000 Euro Schadensersatz: Das Amtsgericht Augsburg stellte klar, dass „aufgrund der unbestrittenen Behauptungen des Klägers […] es bei der Beklagten am 19.08.2019 durch unzureichende Schutzmaßnahmen zu einem Datenschutzverstoß“ kam. Daher wurde Mastercard Europe S.A. zur Zahlung von 1.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig, da Mastercard keinen Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegte (Az. 73 C 3964/24 vom 18.03.2025).
- Versäumnisurteil: Mastercard verteidigte sich nicht gegen die Klage, sodass das Gericht alle Aussagen des Klägers als zutreffend behandelte und ohne mündliche Verhandlung zu Gunsten des Klägers entschied (§ 331 ZPO). Da Mastercard keinen Einspruch erhob, ist das Urteil endgültig und durchsetzbar.
- Kontrollverlust: „Der Kläger erlebte Kontrollverlust und Angst vor weiterem Missbrauch seiner Identität“, so das Urteil. „Unter Berücksichtigung dieser Aspekte hält das Gericht einen immateriellen Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro für angemessen.“
- Identitätsmissbrauch: Unbekannte nutzten die Daten, die auch Mastercard vorlagen, um Waren im Wert von 400 Euro zu bestellen. Dem Kläger entstand zwar kein materieller Schaden, jedoch wurde er mit Phishing-Mails und SPAM bombardiert und befürchtete weiteren Missbrauch.
- Zukünftige Schäden abgesichert: Das Gericht stellte fest, dass Mastercard auch für zukünftige materielle Schäden aufkommen muss, die aus dem Datenleck resultieren können, da „das Risiko eines weiteren Schadens nicht ausgeschlossen werden kann.“
- Rechtsgrundlage Art. 82 DSGVO: Das Gericht bestätigte den Schadensersatzanspruch auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung, ohne dass ein materieller Schaden unbedingt erforderlich war.
Fazit zum Mastercard-Datenleck: Verbraucherrechte aktiv durchsetzen
Datenlecks wie bei Mastercard sind keine Kleinigkeit, wie der vorliegende Fall mit Identitätsdiebstahl zeigt. Das Urteil aus Augsburg ist das erste bekannte verbraucherfreundliche Urteil zu diesem Datenleck. Zuvor hatten das LG Karlsruhe und das OLG Stuttgart sich gegen Schadensersatzklagen ausgesprochen. Obwohl in einem Verfahren am OLG Stuttgart (Az. 4 U 17/22) die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wurde, zog die Klägerin überraschenderweise zurück, sodass ein Musterurteil nicht erwirkt werden konnte. Erst jetzt schafft das rechtskräftige Urteil des AG Augsburg klare Verhältnisse. Verbraucher haben das Recht auf Entschädigungen, selbst wenn der erlittene Schaden nicht körperlich oder materiell ist. Handeln Sie jetzt: Sichern Sie sich eine kostenlose Erstberatung im DSGVO-Online-Check und verlangen Sie Schadensersatz bei einem Datenleck. Dr. Stoll & Sauer setzt sich für die Rechte der Verbraucher ein.
BGH und EuGH erleichtern Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben sich jüngst verbraucherfreundlich zu Datenschutzverletzungen geäußert.
- BGH stärkt Verbraucherrechte: Der BGH hat am 18. November 2024 entschieden, dass der bloße Kontrollverlust über personenbezogene Daten bereits einen Schaden gemäß der DSGVO repräsentiert, was die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erheblich erleichtert (Az.: VI ZR 10/24).
- Auskunftsanspruch: Nutzer können von Unternehmen verlangen, Informationen zum Umfang des Datenlecks zu erhalten.
- Schadensersatz: Gemäß Art. 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung bei Verletzungen ihrer Datenschutzrechte.
- Keine zusätzlichen Nachweise erforderlich: Nach der Rechtsprechung des BGH sind zusätzliche Nachweise für Ängste oder Befürchtungen nicht zwingend erforderlich, auch wenn solche Nachweise den Schadensersatz erhöhen könnten.
- Präzedenzfall Facebook-Datenleck: Das Facebook-Datenleck illustriert, wie Kontrollverluste über personenbezogene Daten Schadensersatzansprüche nach der DSGVO auslösen können – eine Entwicklung, die ebenso für Mastercard gilt.
- EuGH stärkt Rechte von Betroffenen: Mit Urteil vom 14. Dezember 2023 (Az.: C-340/21) stellte der EuGH fest, dass bereits die Angst vor möglichem Missbrauch personenbezogener Daten ausreicht, um einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO zu begründen.
Über Dr. Stoll & Sauer – eine der führenden Kanzleien in Deutschland
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Kanzleien im Bereich Verbraucher- und Verwaltungsrecht. Mit einem Team von 19 Anwälten und Fachanwälten bietet die Kanzlei umfassende Rechtsberatung in Lahr, Stuttgart und Ettenheim an. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Zudem befasst sich das Team mit Themen wie Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, IT-Recht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer haben erfolgreich die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG geleitet und für 260.000 Verbraucher einen Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro erreicht. Aktuell führen die Inhaber eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben in der ersten Instanz gewonnen. Zudem steht die Kanzlei an der Spitze der Sammelklage gegen Meta wegen des Facebook-Datenlecks. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre herausragende Kompetenz im Management von Massenverfahren gelobt.
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