CSU-Fraktion beseitigt unnötige Bürokratie beim Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern
Die CSU-Landtagsfraktion hat beschlossen, die unnötige Bürokratie beim Alkoholausschank auf Veranstaltungen in Bayern zu beenden. Durch gezielte Änderungen an der Bayerischen Gaststättenverordnung werden Schausteller, Vereine und Reisegastronomen zukünftig spürbar entlastet. Nach vollständiger Antragstellung gilt die Genehmigung automatisch als erteilt, Anträge können einfach per E-Mail eingereicht werden. Es entfällt sogar die Gebühr, wenn die Genehmigung automatisch erteilt wird. Diese Neuregelung betrifft vor allem den vorübergehenden Alkoholausschank auf Volksfesten, Märkten und Vereinsfesten.
CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek erklärt: „Wir schaffen mehr Freiheit für unsere Schausteller, Veranstalter und Vereine. Es ist nicht mehr zeitgemäß, für jeden Bierstand auf dem Volksfest ein bürokratisches Verfahren durchzuführen, besonders wenn die Zuverlässigkeit der Antragsteller bereits bekannt ist. Unsere Änderung spart Zeit, Geld und Nerven für alle Beteiligten.“
Petra Högl, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus, fügt hinzu: „Der Bürokratieabbau ist ein starkes Signal für Vereine, die mit ehrenamtlichem Engagement Feste organisieren. Die Verkürzung des Genehmigungsverfahrens auf zwei Wochen, die Einführung der Textform für Anträge und Bescheide sowie die Gebührenfreiheit bei geringem Verwaltungsaufwand bringen eine deutliche Entlastung, ohne den Jugendschutz zu vernachlässigen. Wir ermöglichen unkomplizierte Anträge per E-Mail und verzichten auf langwierige Genehmigungsverfahren, wenn keine Zweifel bestehen. Wir schaffen eine moderne, digitale und bürgernahe Verwaltung.“
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