Neue Regelungen zur Anerkennung ausländischer Apotheker in Deutschland
Die Bundesapothekerkammer (BAK) unterstützt die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), die Anerkennung ausländischer Apothekerinnen und Apotheker zu vereinfachen. Das BMG hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Anerkennungsverfahren beschleunigen soll.
Dr. Armin Hoffmann, Präsident der BAK, betont die Bedeutung von Apothekern im Gesundheitswesen und weist darauf hin, dass bis zum Jahr 2033 voraussichtlich mehr als 7.000 Apotheker fehlen könnten. Die geplanten Maßnahmen sollen bürokratische Hindernisse abbauen und es Apothekern aus Drittstaaten ermöglichen, schneller in deutschen Apotheken zu arbeiten.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Gleichwertigkeitsprüfung der pharmazeutischen Ausbildung entfallen kann, und stattdessen eine Kenntnisprüfung absolviert werden kann. Dies soll den Prozess für Abschlüsse aus Drittstaaten vereinfachen. Abschlüsse aus dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sind bereits aufgrund einer EU-Richtlinie gegenseitig anerkannt.
Alle nicht-deutschsprachigen Apotheker müssen zudem ihre Deutschkenntnisse durch eine Fachsprachenprüfung nachweisen, um die deutsche Approbation zu erhalten.
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