Berlin (ots)
Dr. Claudia Conen, die Hauptgeschäftsführerin des BDL, äußerte sich positiv zur geplanten vorübergehenden Einführung einer degressiven Abschreibung von 30 Prozent für Investitionen in Ausrüstungen. Sie bezeichnete diesen Schritt als sinnvoll und überfällig. „Die degressive AfA hat sich als effektives Mittel erwiesen, um Investitionen zu fördern. Es wäre jedoch effektiver gewesen, diese Regelung dauerhaft einzuführen, da Investitionen nicht zuverlässig auf einen engen Zeitraum beschränkt werden können“, so Conen zu den neuesten steuerlichen Maßnahmen, die unter dem Titel „Investitionsbooster“ von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil vorgestellt wurden.
Des Weiteren begrüßte sie die gezielte Ansprache der gewerblichen Halter von Elektroautos durch den Bundesfinanzminister, da diese für mehr als 60 Prozent der Neuzulassungen verantwortlich sind. „Trotzdem sehen wir die Sonderabschreibung von 75 Prozent im ersten Jahr nicht als wirksames Förderinstrument. Hier bedarf es zusätzlicher Maßnahmen für die Unterstützung von geleasten E-Autos“, betonte Conen. Zu beachten sei auch, dass etwa 60 Prozent der neu zugelassenen Elektrofahrzeuge über Leasing finanziert werden. „In einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld, in dem die Unternehmensgewinne unter Druck stehen, kommt die Sonderabschreibung nur einer begrenzten Anzahl von Firmen zugute, anstatt breitere Wirkung zu entfalten. Es bleibt unverständlich, warum die neue Bundesregierung das bewährte Leasinginstrument nicht in ihren Förderplänen berücksichtigt“, erläuterte sie weiter.
Für Leasing-Nutzer schlägt Conen einen pauschalen Betriebskostenfaktor von 1,5 für Leasingraten von Elektrofahrzeugen (BEV) vor, um diesen Finanzierungsweg attraktiver zu gestalten. „Sowohl beim Kauf als auch beim Leasing sollten alle gewerblichen Kunden einen steuerlichen Vorteil genießen können, wenn sie sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden.“ Einige Akteure aus dem Markt bringen auch erneut das Thema Kaufprämie ins Spiel. „Falls die Politik eine Kaufprämie in Betracht zieht, ist es von Bedeutung, diese auch in Leasing-Modelle einzubinden“, fügte sie hinzu.
Der BDL sieht in der Sonderabschreibung keinen signifikanten Wettbewerb zu Leasing. „Für Leasing-Kunden sind steuerliche Gesichtspunkte nicht alles. Wichtige Faktoren sind die hohe Planbarkeit, flexible und individuelle Vertragsgestaltung sowie die Möglichkeit, schnell auf technologische Veränderungen zu reagieren. Auch zusätzliche Serviceleistungen, die die personellen Ressourcen entlasten, sprechen für Leasing aus der Sicht der Unternehmen. Dies wurde in einer aktuellen repräsentativen Marktumfrage erneut bestätigt.“ Darüber hinaus hat die Studie deutlich gemacht, dass das Thema Liquiditätserhalt seit der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen hat. „Leasing entlastet die Bilanz. Leasing und die Abschreibung des bilanziellen Aufwands sind zwei sich ergänzende Instrumente, die zusammen Investitionen fördern“, schloss Conen.
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