Vereinbarung zur Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten
Die Leitlinie zur Vergütung außertariflich Beschäftigter in den Landesrundfunkanstalten wurde von den Vorsitzenden der Aufsichtsgremien der ARD verabschiedet. Das Ziel besteht darin, einheitliche, transparente und zukunftsfähige Standards für Gehälter und Zusatzleistungen zu etablieren.
Die Vergütung außertariflich Beschäftigter der Rundfunkanstalten ist von großem öffentlichen Interesse. Einheitliche und nachvollziehbare Vergütungsmodelle sollen Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei außertariflichen Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleisten. Die Vergütungsleitlinie legt übergeordnete Vergütungsgrundsätze fest, die von den Geschäftsleitungen der Landesrundfunkanstalten als Orientierungshilfe bei der Entwicklung von AT-Konzepten genutzt werden sollen.
Die Leitlinie wurde von einer Arbeitsgruppe der Gremienvorsitzendenkonferenz „AT-Gehaltsstrukturen“ erarbeitet. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen und eine klare Richtlinie für Gehälter und Zusatzleistungen festzulegen. Die Transparenz und Verantwortung im Umgang mit finanziellen Mitteln sollen durch klare und nachvollziehbare Vergütungsmodelle im AT-Bereich gewährleistet werden.
Über die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz
Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) setzt sich aus den Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der Landesrundfunkanstalten und der Deutschen Welle zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Intendantenkonferenz der ARD in grundlegenden Fragen der Programmgestaltung, Unternehmensstrategie und Rundfunkpolitik zu beraten.
Die gesellschaftliche Verankerung und Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Weiterentwicklung des Programmprofils sind zentrale Anliegen der Gremienvorsitzenden. Aktuelle Themen und Projekte der GVK werden regelmäßig im ARD-Gremiennewsletter veröffentlicht.
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