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Antrag auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens der SC Finance Four GmbH

by SC Finance Four GmbH
März 17, 2025

Die Eigenverwaltung der SC Finance Four GmbH (SCF 4) hat heute beim Amtsgericht Offenbach gemäß § 212 der Insolvenzordnung (InsO) einen Antrag auf Aufhebung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Voraussetzungen für die Insolvenz bestehen nicht mehr, da die ursprünglichen Insolvenzantragsgründe vollumfänglich beseitigt wurden.

Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung am 19. März 2024 wurde intensiv an der Bewertung der subordinierten Forderungen der SCF 4 gegenüber den Projektgesellschaften gearbeitet. Dem Sachwalter lagen eine Reihe von Gutachten und eine Drittvalidierung vor, die einen Gesamtforderungswert von unter 11 Millionen Euro bestätigten. Da für eine Verwertung der Projekte erhebliche Zusatzinvestitionen nötig wären, sind laut Sachwalter auch bei längerem Abwarten keine weiteren Rückflüsse zu erwarten.

Die strukturelle Veränderung, anstelle einer Insolvenzplanlösung oder einem Forderungsverkauf im Insolvenzverfahren das Insolvenzverfahren zu beenden und in eine solvente Liquidation zu überführen, hat Vorteile für die Anleger. So kann statt des ursprünglich erwarteten Erlöses von 11 Millionen Euro ein Erlös von insgesamt 17 Millionen Euro für die Forderungen der PRE 9 und PRE 10 erzielt werden. Darüber hinaus wurde ein Besserungsmechanismus zwischen dem Investor und der SCF 4 vereinbart, der den Gläubigern PRE 9 und PRE 10 einen Mittelzufluss von bis zu weiteren 5 Millionen Euro bis Ende 2026 zusichert, falls höhere Rückzahlungen aus bestimmten Projekten realisiert werden sollten. Daraus resultiert eine Erhöhung der Gläubigerquote von ursprünglich 17 Millionen Euro auf bis zu 22 Millionen Euro.

Pressekontakt:

Hannes Fischer
UPtastic GmbH
07221/4036460
h.fischer@uptastic.de

Tags: InsolvenzJustizWirtschaftWirtschaftsrecht

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