Neue Genehmigung für den Immobilienbesitz von Nicht-Saudis in Saudi-Arabien
Der Minister für Gemeinden und Wohnungsbau, Herr Majed bin Abdullah Al-Hogail, hat seine Dankbarkeit gegenüber dem Kustos der beiden Heiligen Moscheen, König Salman bin Abdulaziz Al Saud, und Seiner Königlichen Hoheit, dem Kronprinzen, für die Genehmigung der aktualisierten Verordnung über den Immobilienbesitz von Nicht-Saudis zum Ausdruck gebracht.
Die aktualisierte Verordnung, die kürzlich vom Ministerrat genehmigt wurde, ist Teil einer Reihe von Reformen im Immobiliensektor, die darauf abzielen, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und das Immobilienangebot zu steigern. Dies wird den saudischen Markt für Investoren und Immobilienentwicklungsunternehmen öffnen und ein ausgewogeneres Immobilienökosystem schaffen.
Die Verordnung erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Besitz von Immobilien in Makkah und Madinah sowohl für natürliche als auch für juristische Personen, einschließlich Nichtansässiger. Die Real Estate General Authority (REGA) wird die Implementierungsdetails innerhalb von 180 Tagen veröffentlichen, und die Verordnung soll im Januar 2026 in Kraft treten.
Die aktualisierte Verordnung berücksichtigt auch das Premium Residency Law und die Bestimmungen für den Immobilienbesitz von GCC-Bürgern. Sie stellt sicher, dass Nicht-Saudis das Recht haben, Immobilien zu besitzen und andere damit verbundene Rechte zu erwerben.
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