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Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

GVB lobt Vorschläge der Kommission und fordert Ausweitung auf den Bankensektor

by Genossenschaftsverband Bayern e.V.
Februar 27, 2025

Die Europäische Kommission hat gestern bedeutende Änderungen an den Regeln zur Nachhaltigkeitsregulierung vorgeschlagen. Das Ziel: Bürokratie abbauen und den Mittelstand entlasten. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt die Reform, die zentrale Forderungen des Verbands umsetzen soll und fordert auch die Bankenregulierung entsprechend anzupassen.

Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtserstattung ausgenommen werden. Dies verhindert, dass Berichtspflichten künftig schleichend auf den gesamten Mittelstand ausgeweitet werden. Damit wird eine zentrale Forderung des GVB aufgegriffen. „Die Kommission geht hier den richtigen Weg, den Mittelstand zu entlasten. Bisher war geplant, die Berichtsgrenzen schrittweise auszuweiten. Die dauerhafte Begrenzung auf 1.000 Mitarbeitende ist eine wesentliche Verbesserung“, kommentiert GVB-Präsident Stefan Müller die Pläne der EU-Kommission.

Erfolg für den Mittelstand: GVB-Forderungen umgesetzt

Ein wesentliches Problem in der Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist aktuell, dass die Nachhaltigkeits- und Berichtsstandards großer Unternehmen de facto auch für kleine Zulieferer gelten, da große Unternehmen die Berichtspflichten weiterreichen. „Mit der Schaffung einer Obergrenze für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch den VSME-Standard hat die EU-Kommission einen grundlegenden Konstruktionsfehler der Nachhaltigkeitsregulierung behoben. Der GVB hat sich hierfür stark eingesetzt, damit große Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht mehr ohne Weiteres an die kleineren Unternehmen auslagern können“, betonte Müller.

Kommission muss bei der Bankenregulierung nachziehen

Trotz der positiven Entwicklungen bleibt aus Sicht des GVB weiterer Handlungsbedarf: Die Bankenregulierung muss mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Einklang gebracht werden.

„Die EU-Kommission muss jetzt konsequent bleiben und auch die umfangreichen ESG-Vorgaben in der Bankenregulierung (CRR III und CRD VI) überarbeiten. Andernfalls bleibt der sogenannte Trickle-Down-Effekt für kleine Banken und deren Firmenkunden bestehen. Das heißt: Auch wenn KMU selbst nicht berichten müssen, entstehen ihnen indirekt hohe Dokumentationslasten, weil ihre Bank die Dokumentation trotzdem einfordern muss“, mahnte Müller.

Fazit: Ein starkes Signal für den Mittelstand, aber weitere Schritte nötig

Mit der Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt die Europäische Kommission ein wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands. Notwendig ist aber, auch die regulatorischen Vorgaben für die Banken entsprechend anzupassen, um auch hier die Belastung für kleine und mittlere Banken nachhaltig zu verringern.

Pressekontakt:

Burkhard Rüdiger
Stv. Pressesprecher

Telefon: +49 89 / 2868 – 3413
E-Mail: presse@gv-bayern.de

Tags: EUEuropäische KommissionGovernanceMittelstandNachhaltigkeitNachhaltigkeitsberichterstattungPolitikVerbändeWirtschaft

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