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Kabinettsentscheidung am Mittwoch: Klimaschutz nicht gegen Gesundheitsschutz ausspielen

by ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
August 19, 2024

An diesem Mittwoch stimmt das Bundeskabinett über die neue Gefahrstoffverordnung ab. Diese regelt, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, warnt davor, dass die Regelung in ihrer jetzigen Form Klimaschutzziele gegen die Gesundheit von Bauarbeitern ausspielt.

„Das gesundheitsschädliche und krebserregende Asbest findet sich in einem erheblichen Teil aller vor 1993 gebauten Häuser in Deutschland. Mit der Novellierung der Verordnung sollten endlich auch Bauherren stärker in die Asbesterkundung eingebunden werden, da die Baufirmen auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen sind, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen. Das sind die Erkenntnisse des Nationalen Asbest-Dialogs, über die Politik, Arbeitsschutz-Institutionen sowie die Bau- und Immobilienwirtschaft über zehn Jahre beraten haben.

Der neue Verordnungsentwurf sieht aber vor, dass sanierungswillige Bauherren lediglich dazu verpflichtet werden, alle Ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe bereitzustellen. Sind keine Asbest-Informationen über den früheren Bau oder Umbau des Objektes vorhanden, soll der Bauherr auch nicht verpflichtet werden, eine Untersuchung vornehmen zu lassen. Das Ziel der Verordnung, der Schutz der Beschäftigten und der Umwelt, kann so nicht erreicht werden.

Stattdessen sollen nun allein die Baufirmen verantwortlich gemacht werden. Beginnen sie mit einer Sanierung, müssen sie selbst jeweils das Gebäude auf Asbest untersuchen. Wenn mehrere Gewerke an einer Sanierung arbeiten, was fast immer der Fall ist, müsste jede Firma sich für ihren Bereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen.

Unterm Strich werden Sanierungen so teurer, verzögern sich oder werden gegebenenfalls nicht sachgerecht ausgeführt. Alles, was wir in vielen Jahren gemeinsamer Asbestdialog mit den Sozialpartnern und Experten erarbeitet haben, könnte jetzt Makulatur werden. Wir fordern das Kabinett dringend auf, den Verordnungsentwurf zu stoppen.

Bauherren müssen mit einbezogen werden in die Untersuchung, ob ein Gebäude asbesthaltige Baustoffe enthält – und dies sinnvollerweise vor Ausschreibung oder Beauftragung der Firmen. Nur so ist gewährleistet, dass sachkundige Firmen ein verlässliches Angebot vorlegen, den Auftrag ohne Verzögerung ausführen und dabei Umwelt- und Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.

Scheinbar befürchtet die Bundesregierung, dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten. Dies ignoriert die Tatsache, dass in Zweifelsfällen immer eine technische Erkundung nach Asbest durchgeführt werden muss, wofür der Bauherr letztlich aufkommen muss. Wenn Asbest gefunden wird, verursacht die Sanierung so oder so mehr Kosten. Deswegen darf man aber nicht den Kopf in den Sand stecken. Klimaschutz und Gesundheit dürfen nicht gegeneinander auf dem Rücken unserer Beschäftigten ausgespielt werden.

Die Gefahrstoffverordnung ist in dieser Form eine Absage an einen sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Statt wirklich etwas für den Klimaschutz zu erreichen, werden Bauarbeiter einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Der Frust in der Branche ist immens.“

Pressekontakt:

Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de

Tags: ArbeitsschutzAsbestBauBau / ImmobilienBundesregierungGefahrstoffverordnungGesundheitsschutzPolitikVerbände

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