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Energiegenossenschaften als gleichberechtigte Partner berücksichtigen

GVB fordert Überarbeitung des bayerischen Beteiligungsgesetzes - Echte Bürgerbeteiligung als Goldstandard festlegen

by Genossenschaftsverband Bayern e.V.
März 19, 2025

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, mit dem bayerischen Beteiligungsgesetz die Akzeptanz der Energiewende im Freistaat zu stärken und die Klimaneutralität in Bayern voranzutreiben. Gleichzeitig zeigt sich der Verband enttäuscht über wesentliche Defizite des vorliegenden Gesetzentwurfs. Anlässlich des Fachgesprächs des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, das am morgigen Donnerstag stattfindet, kritisiert der GVB insbesondere, dass Energiegenossenschaften im Entwurf nicht als vollwertige Beteiligungsakteure anerkannt werden und echte Bürgerbeteiligung eingeschränkt wird.

Nach aktueller Rechtslage können Bürgerenergiegenossenschaften an Energieprojekten ohne Einschränkung beteiligt werden. Dabei bringen sie Eigenkapital ein und haben auch Mitsprache. Dadurch werden Anwohner zu Akteuren und Betroffene zu Beteiligten. Das fördert die Akzeptanz und muss in einem Beteiligungsgesetz unterstützt werden.

Die aktuell vorliegende bayerische Regelung schränkt die Möglichkeiten der echten Bürgerbeteiligung ein, anstatt sie zu fördern. Daher lehnt der GVB diese ab. Hier ist eine umfassende Überarbeitung erforderlich. „Die regionale Verwurzelung und das fachliche Know-how der Energiegenossenschaften sind unverzichtbar für eine nachhaltige Energiewende in Bayern“, betont GVB-Präsident Stefan Müller am Mittwoch in München. „Es kann nicht sein, dass in einem Gesetz, das die Bürgerbeteiligung in den Mittelpunkt stellen will, diese essenziellen Akteure lediglich als eine Möglichkeit unter vielen genannt werden. Wir fordern stattdessen eine gesetzliche Neuausrichtung, die den Beitrag der Energiegenossenschaften als Goldstandard würdigt. Energiegenossenschaften müssen als gleichberechtigter Partner neben Gemeinden und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern positioniert sein.“

Im aktuellen Entwurf liegt der Fokus primär auf einer Zahlung an die Gemeinden. Damit werde jedoch übersehen, dass in Bayern bereits über 350 Energiegenossenschaften mit rund 40.000 aktiven Mitgliedern einen erheblichen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten. „Energiegenossenschaften verkörpern den echten Geist der Bürgerbeteiligung“, erklärt Müller: „Sie schaffen es, finanzielle Beteiligung, Mitspracherechte und lokales Engagement in einem Modell zu vereinen, das weit über rein monetäre Ansätze hinausgeht. Energiegenossenschaften sind der Goldstandard echter Bürgerbeteiligung. Dieser ganzheitliche Ansatz muss auch im Gesetz verankert und gefördert werden.“

Ein weiterer Kritikpunkt des GVB betrifft die finanzielle Komponente des Gesetzentwurfs. Die Beteiligungshöhe muss auf die Investitionssumme bezogen werden, da echte Bürgerbeteiligung zu Beginn einer Investition erfolgt. Hier können sich die Bürgerinnen und Bürger bereits mit geringen Investitionssummen, beispielsweise bereits ab 150 Euro, langfristig an einem Energieprojekt beteiligen.

Stattdessen wird in dem Gesetzentwurf nur von einer Vergütung in Bezug auf die jährlich erzeugte Strommenge gesprochen. Dies ist eine Entschädigungszahlung, aber keine echte Bürgerbeteiligung. Außerdem würde die derzeit vorgesehene Vergütung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde nach den Berechnungen des Verbandes lediglich zu einer durchschnittlichen jährlichen Auszahlung von rund 4,08 Euro pro Kopf und pro Jahr führen, wenn die Gemeinden davon 0,2 Cent erhalten. „Ein derart geringer Betrag ist schlichtweg nicht ausreichend, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und die notwendigen Anreize zu setzen“, betont Müller. „Es ist an der Zeit, die Vergütungsmodelle so anzupassen, dass sie den tatsächlichen Mehrwert und die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger widerspiegeln. Ansonsten werden wir keine ausreichende Akzeptanz für die Energiewende in Bayern schaffen.“

In dem Gesetz sollte klar zwischen einer Vergütung für die Gemeinden und einer Bürgerbeteiligung unterschieden werden. Dabei darf es keine Begrenzung für eine echte Bürgerbeteiligung geben. Hier sollten die Vorhabenträger mit Energiegenossenschaften oder Bürgern gemeinsam eine geeignete Lösung verhandeln können.

Der Genossenschaftsverband Bayern ruft daher alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags auf, in den entsprechenden Ausschüssen das Bürgerbeteiligungsgesetz umfassend zu überarbeiten. Ziel muss es sein, ein Beteiligungsmodell zu etablieren, das den realen Anforderungen der Energiewende gerecht wird und alle relevanten Akteure – insbesondere die Energiegenossenschaften – als gleichberechtigte Partner integriert.

Einen GVB-Standpunkt und ein Positionspapier hierzu finden Sie auf www.gv-bayern.de

Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vertritt seit mehr als 130 Jahren die Interessen bayerischer Genossenschaften. Zu seinen 1.201 Mitgliedern zählen 180 Volksbanken und Raiffeisenbanken (davon 27 Banken mit Warengeschäft) sowie 1.021 Unternehmen aus Branchen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Sie bilden mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,8 Millionen Anteilseignern eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2024).

Pressekontakt:

Dr. Gerald Schneider
Pressesprecher
Telefon: +49 89 / 2868 – 3401
Telefax: +49 89 / 2868 – 3405
E-Mail: presse@gv-bayern.de

Tags: bayerisches BeteiligungsgesetzEnergieEnergiegenossenschaftenErneuerbare EnergienGesetzePolitikVerbändeWirtschaft

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