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Bahnbrechendes Urteil im Fall UniImmo Wohnen ZBI – Anlegerin erhält Ihre Investition zurück

by Goldenstein Rechtsanwälte
Mai 15, 2025

Hammer-Urteil aus Stuttgart! Eine Anlegerin aus Baden-Württemberg bekommt ihre komplette Investition in den Fonds UniImmo Wohnen ZBI zurück – weil ihre Bank sie falsch beraten hat! Das hat das Landgericht Stuttgart am 15. Mai 2025 entschieden.

Die Klägerin hatte 5.000 Euro in den als „risikoarm“ angepriesenen Immobilienfonds gesteckt – empfohlen von der Volksbank Böblingen. Doch nach der Sonderbewertung im Juni 2024 verlor der Fonds von einem Tag auf den anderen massiv an Wert, die Anlegerin stand mit einem großen Verlust da.

„Das ist ein starkes Zeichen für alle betroffenen Anleger, die ähnlich falsch beraten wurden. Der Weg ist nun frei für tausende weitere Klagen.“, sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein, dessen Kanzlei das Urteil für die betroffene Mandantin erstritten hat.

Das Gericht stellte fest, dass die Bank die Klägerin falsch beraten hat. Obwohl diese sicherheitsorientiert war und keinerlei Erfahrung mit Fonds oder Zertifikaten hatte, empfahl die Bank ein Anlagepaket mit Produkten verschiedener Risikoklassen – darunter auch der offene Immobilienfonds UniImmo Wohnen ZBI. Besonders kritisch: Die Bank vermittelte den Eindruck, dieser Fonds sei ähnlich sicher wie ein Festgeld, da er in die niedrigsten Risikoklasse eingestuft wurde. Das Gericht bewertete dies als klaren Verstoß gegen die Beratungspflicht. Ein offener Immobilienfonds sei, unabhängig von der Marktlage, Schwankungen unterworfen und daher nicht mit einer sicheren Festgeldanlage vergleichbar.

Bereits im Februar hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth geurteilt, dass die Risikoeinstufung des Fonds viel zu niedrig war (Az.: 4 HK O 5879/24). Jetzt kommt der nächste rechtliche Dämpfer für die Branche.

„Dieses Urteil könnte den Damm brechen. Wir erwarten eine Klagewelle – viele Anleger haben gute Chancen auf Schadenersatz“, so Goldenstein.

Über Goldenstein Rechtsanwälte

Goldenstein Rechtsanwälte setzt sich konsequent für die Rechte von Verbrauchern und Arbeitnehmern ein. Die Kanzlei ist insbesondere im Zivilrecht aktiv und zählt im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu den führenden Verbraucherkanzleien Deutschlands. Mit über 65.000 Mandanten allein in dieser Sache und dem ersten verbraucherfreundlichen Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat Goldenstein Rechtsgeschichte geschrieben.

Darüber hinaus vertreten die Anwälte der Kanzlei Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen – ausschließlich auf Arbeitnehmerseite.

Pressekontakt:

Martin Mickiewicz | martin.mickiewicz@golden-tech.de

Tags: Bau / ImmobilienFinanzenImmobilienImmobilienfondsRechtsprechungUrteilVerbraucher

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