Die Serie von Urteilen zugunsten von Verbrauchern im Zusammenhang mit dem Senec-Stromspeicher-Skandal setzt sich fort. Das Landgericht Heidelberg (Az. 3 O 174/24) sowie das Landgericht Stade (Az. 2 O 67/24) haben erneut entschieden, dass die betroffenen Verbraucher im Recht sind. In beiden Fällen wurden die Händler zur Rücknahme der defekten Stromspeicher und zur vollständigen Rückerstattung des Kaufpreises verurteilt. Dies geschah aufgrund von signifikanten Leistungseinbußen und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat in diesen Prozessen erfolgreich für ihre Mandanten gekämpft. Seit 2022 steht Senec zunehmend in der Kritik, da es zu Bränden und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen bei Stromspeichern gekommen ist. Als Reaktion darauf hat Senec die Kapazitäten seiner Speicher reduziert. Verbraucher, die von dieser Drosselung betroffen sind, sollten sich über ihre rechtlichen Optionen, wie etwa Gewährleistungsansprüche, informieren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Rahmen des Senec-Online-Checks an.
Verbraucher schalten Senec-Stromspeicher aufgrund von Brandgefahr ab
Die jüngsten Urteile aus Heidelberg und Stade stärken die Rechte von Verbrauchern, die durch den Senec-Stromspeicher-Skandal geschädigt wurden. Beide Gerichte haben entschieden, dass die betroffenen Senec-Stromspeicher wegen erheblicher Sicherheitsrisiken und starker Leistungseinbußen zurückgegeben werden müssen. In beiden Fällen gelang es der Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durchzusetzen. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der Urteile:
LG Heidelberg, Urteil vom 02. April 2025 (Az. 3 O 174/24):
- Rückzahlung von 7.838,83 EUR, im Austausch gegen die Rückgabe des Senec Home V2.1 – 10 kWh Stromspeichers.
- Die Kapazität des Speichers war über einen längeren Zeitraum auf nur 70 % reduziert, zudem war die Ladeleistung eingeschränkt. Laut Urteil stellt diese signifikante Minderung der Speicherkapazität einen Sachmangel nach § 434 BGB dar.
- Das Gericht entschied, dass die Einschränkung der Leistung über mehrere Monate hinweg den Kläger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, auch wenn die Drosselung später aufgehoben wurde.
- Der Kläger hatte den Speicher aufgrund der Brandgefahr vom Netz genommen, da im Haushalt Kinder und ein pflegebedürftiger Angehöriger lebten.
LG Stade, Urteil vom 31. März 2025 (Az. 2 O 67/24):
- Rückzahlung von 11.359,31 EUR, abzüglich eines Nutzungsausgleichs von 2.500 EUR, für einen Senec Home V3 Hybrid Duo – 7,5 kWh.
- Der Speicher war mehrfach abgeschaltet und schließlich dauerhaft in seiner Kapazität reduziert worden.
- Auch hier wurde die Leistungsbeschränkung als Sachmangel angesehen, was zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führte.
- Ein vollständiger Rücktritt war jedoch nicht möglich, da die restliche Photovoltaikanlage weiterhin funktionsfähig war.
Senec-Stromspeicher seit 2022 im Fokus der Kritik
Seit 2022 häufen sich die Meldungen über Sicherheitsprobleme und technische Defekte bei den Stromspeichern von Senec. Nach mehreren Vorfällen von Bränden in mit Photovoltaikanlagen verbundenen Stromspeichern entschied Senec im März 2022, rund 60.000 Speicher aus „Vorsichtsgründen“ ferngesteuert abzuschalten. In der Folgezeit wurden viele Geräte massiv in ihrer Leistung gedrosselt. Verbraucher mussten mit erheblich reduzierter Kapazität und verringerten Ladegeschwindigkeiten zurechtkommen, ohne dass eine nachhaltige Lösung angeboten wurde. Senec versuchte, die Probleme mit Softwareanpassungen und angekündigten Batterietauschaktionen zu beheben. Doch viele Kunden waren weiterhin enttäuscht, da sie viel zu lange auf akzeptable Lösungen warteten. Gerichte bestätigen zunehmend, dass solche Einschränkungen für die betroffenen Verbraucher nicht hinnehmbar sind. Diese haben Anspruch auf eine Rückabwicklung des Kaufs, eine Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatz. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat bereits mehrere positive Urteile gegen Senec-Händler im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen erwirkt.
Rechtliche Möglichkeiten für Verbraucher, gegen Senec vorzugehen
Verbraucher, die von einer Drosselung ihres Senec-Stromspeichers betroffen sind, haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten:
- Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mängeln des Produkts.
- Rückzahlung des Kaufpreises im Austausch gegen die Rückgabe des Geräts.
- Schadensersatz für die wirtschaftlichen Nachteile aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit.
- Preisminderung wegen der erheblichen Einschränkungen in der Nutzung des Geräts.
- Nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung im Senec-Online-Check.
Verbraucher sollten prüfen, ob sie noch innerhalb der Gewährleistungsfrist sind. Die Urteile des Landgerichts Heidelberg und Stade zeigen, dass rechtliche Schritte durchaus erfolgreich sein können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Ersteinschätzung im Rahmen des Senec-Online-Checks an.
Probleme auch beim Stromspeicher-Hersteller LG Energy Solution
Nach einer Explosion in einem Haus in Schönberg (Schleswig-Holstein) hat das südkoreanische Unternehmen LG Energy Solution bestimmte Stromspeicher zurückgerufen. Der Speicher, der in dem betroffenen Haus installiert war, wird verdächtigt, zur Explosion beigetragen zu haben. Die Ermittlungen der Polizei sind noch im Gange. In Reaktion auf den Vorfall hat LG eine Rückrufaktion für einige Heimspeichermodelle gestartet. Betroffen sind insbesondere die Modelle LG RESU 10H und LG RESU 7H, die zwischen 2017 und 2019 produziert wurden. Laut Hersteller können diese Modelle überhitzen und in seltenen Fällen Feuer fangen. Besitzer dieser Modelle werden dringend aufgefordert, ihre Geräte überprüfen zu lassen und an der Rückrufaktion teilzunehmen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet LG-Kunden eine kostenlose Ersteinschätzung im PV-Anlage-Online-Check an.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zählt zu den führenden Kanzleien im Bereich des Verbraucherrechts in Deutschland. Sie vertritt tausende Verbraucher in verschiedenen Bereichen wie Bank- und Kapitalmarktrecht, IT- und Datenschutzrecht sowie Schadensersatzklagen – unter anderem gegen Autohersteller im Abgasskandal und gegen Energieunternehmen wie Senec. Betroffene Verbraucher können sich über den kostenlosen Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer informieren.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0
Fax: 07821 / 92 37 68 – 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/