Autohersteller wurden mit einer Geldstrafe von 458 Millionen Euro wegen Betrugs belegt. Sie haben sich jahrelang abgesprochen, um das Recycling und die Wiederverwendung von Autoteilen zu behindern.
Dies führte zu wettbewerbswidriger Kostenüberwälzung auf Dritte mit schwerwiegenden Folgen: Hunderttausende Fahrzeuge könnten illegal entsorgt oder exportiert worden sein.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert verbindliche Vorgaben zur Herstellerverantwortung, zum Einsatz von Recyclingmaterialien, zur Wiederverwendung und zu einem strengeren Ökodesign.
Nachdem illegale Absprachen der Hersteller gegen das Recycling und die Wiederverwendung von Autoteilen bekannt wurden, fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schärfere gesetzliche Pflichten. Dazu gehören eine umfassende Herstellerverantwortung, verpflichtende Vorgaben für den Einsatz von Recyclingmaterialien sowie Maßnahmen zur Nutzung wiederverwendbarer Autoteile und Transparenzpflichten.
Das aufgedeckte Betrugskartell betrifft Machenschaften zwischen 2002 und 2017 bei insgesamt 15 großen Autoherstellern wie VW, Mercedes, BMW, Renault, Ford und Toyota. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass diese Unternehmen wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen haben. Entsorger sollten nicht für das Recycling alter Fahrzeuge bezahlt werden. Darüber hinaus sollten keine Informationen über die Recycelbarkeit und den Rezyklatgehalt der Autos veröffentlicht werden. Die EU-Kommission hat daher eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 458 Millionen Euro verhängt.
„Gemäß der EU-Altfahrzeugrichtlinie sind Automobilhersteller verpflichtet, für die Kosten der Annahme, Demontage und des Recyclings ausgemusterter Fahrzeuge aufzukommen“, erklärt Barbara Metz , Bundesgeschäftsführerin der DUH . „VW , Mercedes , BMW usw. haben dies jedoch betrügerisch vereitelt . Durch die Übertragung der Entsorgungskosten auf Dritte wurde ein großer Anreiz für illegale Entsorgung oder illegalen Export geschaffen: Allein im Jahr 2020 sind etwa 150000 Fahrzeuge einfach verschwunden . Dadurch gehen wertvolle Ressourcen sowie Ersatzteile für Reparaturen verloren . Bei der aktuellen Überarbeitung der EU-Fahrzeugrichtlinie müssen Automobilhersteller endlich dazu verpflichtet werden , an Rücknahmesystemen teilzunehmen sowie die vollständige Finanzierung des Autoverwertungsprozesses sicherzustellen . Nur so kann eine bestmögliche Sammlung , Schadstoffentfrachtung , ein effektives Recycling sowie eine Rückgewinnung von Ersatzteilen gewährleistet werden.“
„Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden wichtige Informationen über die Recycelbarkeit ihrer Fahrzeuge vorenthalten“, betont Thomas Fischer , Leiter Kreislaufwirtschaft bei DUH . „Es zeigt sich erneut,dass Freiwilligkeit nicht ausreicht.Damit Verbraucherinnenund Verbraucher umweltbewusste Kaufentscheidungen treffen können,müssen Angaben zum Einsatzvon Rezyklat,zum Ressourcenverbrauch,zurRecyclingfähigkeitund dem CO2-FußabdruckvonFahrzeugenvorschriftsmäßigsein.“