Neue Entwicklungen in der Millionencausa
In einer bedeutenden Entscheidung wurden alle beteiligten Senate beim Landesgericht zugunsten von ticketerstattung.at entschieden. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf über 15.000 Studierende.
Jahrelanger Rechtsstreit
Studierende ohne Hauptwohnsitz in Wien mussten für das Semesterticket 150 Euro zahlen, doppelt so viel wie der reguläre Preis von 75 Euro. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hatte bereits im Herbst 2022 diese Preisdifferenz als rechtswidrig eingestuft.
Seitdem hat ticketerstattung.at in zahlreichen Verfahren vor dem Bezirksgericht und dem Landesgericht gekämpft, um die Preisdifferenz für die Studierenden zurückzuerhalten. Dies betraf nicht nur österreichische Studierende, sondern auch EU-Studierende aus Deutschland und Italien. Nun ist klar, dass die Wiener Linien die Preisdifferenz zurückzahlen müssen, auch wenn sie sich dagegen gewehrt haben. ticketerstattung.at hat in sieben Fällen vor fünf Senaten des Landesgerichts rechtskräftig gewonnen. Rund 15 Richterinnen und Richter haben sich in den letzten Monaten allein mit dieser Causa befasst.
ticketerstattung.at ist der Ansicht, dass benachteiligten Studierenden eine Rückforderung der Preisdifferenz zusteht. Das Landesgericht hat seine Entscheidungen als „ständige Rechtsprechung“ bezeichnet. Eine Revision ist nicht zulässig.
Einheitliche Rechtsprechung als klares Signal
Die Wiener Linien hatten zunächst entspannt auf die laufenden Verfahren geblickt, aber eine neue Entscheidung hat jetzt ticketerstattung.at Recht gegeben. Trotz einiger Niederlagen versuchten die Wiener Linien, durch Vergleichsangebote Nachlässe zu erhalten. Dies ist nun jedoch durch die einheitliche Rechtsprechung nicht mehr möglich.
Aufruf an die Wiener Linien: Beenden Sie kostspielige Prozesse
ticketerstattung.at betrachtet den Fall als rechtlich abgeschlossen und appelliert an die Geschäftsführung der Wiener Linien, die Forderungen im Sinne der Gerichtsentscheidung zu begleichen. Es stehen millionenschwere Ansprüche im Raum.
Das Festhalten an rechtlichen Auseinandersetzungen würde nicht nur die Prozesse verlängern, sondern auch Mehrkosten verursachen, die letztendlich vom Steuerzahler getragen werden müssten.
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