Neue europäische Datenverordnung im Automotive-Sektor
Am 12. September trat die Datenverordnung (EU) 2023/2854 in Kraft, um ein faires Zugangsrecht zu Daten und ihrer Nutzung im Automobilsektor sicherzustellen. Die EU-Kommission veröffentlichte dazu Leitlinien, die erläutern, wie die Regeln umzusetzen sind. Die endgültige Auslegung obliegt dem Europäischen Gerichtshof, nachdem führende Verbände der Branche an der Konsultation beteiligt waren.
Detlef Peter Grün, Bundessinnungsmeister des Kfz-Handwerks, bedauert, dass nicht alle Bedenken und Wünsche von Verbänden berücksichtigt wurden, da Hersteller Daten zurückhalten können und Aspekte der sicheren Leistungserbringung im verbundenen Fahrzeug nicht ausreichend berücksichtigt sind. Eine sektorspezifische Regulierung wird angestrebt.
Zentral ist das Nutzerrecht auf Zugang zu Fahrzeugdaten, die direkt oder indirekt vom Hersteller bereitgestellt werden müssen. Daten müssen auch für freie Werkstätten oder Versicherer zugänglich sein, ohne teure Spezialgeräte anschaffen zu müssen. Es werden spezifische Daten erfasst, jedoch keine offline durchgeführten Wartungsarbeiten berücksichtigt.
Für die Datenbereitstellung zwischen Unternehmen können angemessene Gebühren erhoben werden, welche die EU-Kommission in separaten Leitlinien festlegen wird. Detlef Peter Grün glaubt, dass der Status Quo im Automotive-Sektor durch den Data Act nicht wesentlich verbessert wird.
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