Deutsche Umwelthilfe startet Initiative gegen irreführende Werbung
Berlin (ots)
- Neue Klagen eingereicht gegen Condor, Continental, Cookware Company, WMF, Hoffmann und Vorwerk aufgrund mangelhafter Informationen und unzureichender Kompensationsprojekte.
- Zusätzlich 28 neue Verfahren gegen weitere Fälle von Greenwashing durch Unternehmen.
- DUH appelliert an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine verpflichtende Überprüfung umweltbezogener Aussagen einzusetzen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine umfassende Kampagne gegen irreführende und täuschende Werbung initiiert, die falsche Umweltvorteile von Produkten, Dienstleistungen und Firmen verspricht. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hat insgesamt sechs Unterlassungsklagen an verschiedenen Landgerichten eingereicht.
Diese Klagen richten sich unter anderem gegen die Condor Flugdienst GmbH, die Flugreisen mit „nachhaltiger Technologie“ und CO2-Kompensation bewirbt, die Versprechen von Continental AG zur „100%igen Klimaneutralität bis 2050“, Werbung für WMF-Bratpfannen mit dem gesetzlich geforderten Umweltstandard „PFOA-frei“, sowie eine als „nachhaltig“ beworbene Fußmatte von Vorwerk, die nur den Vorteil hat, waschbar bei 30 Grad Celsius zu sein.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, äußerte sich dazu: „Statt wirkliche Fortschritte in Richtung Umweltfreundlichkeit zu erzielen, begehen einige Unternehmen Täuschung. Verbraucher werden mit allgemeinen, falschen und auch selbstverständlichen Werbeaussagen in die Irre geführt. Wir haben in all unseren Verfahren gegen Greenwashing rechtliche Erfolge erzielt. Zudem hat die EU unter dem Druck unserer Arbeit falsche Klimaneutralitätsversprechen gesetzlich verboten.“
In einem weiteren Schritt hat die DUH 28 Unternehmen aufgefordert, auf ihre irreführende Werbung zu verzichten. Dabei handelt es sich unter anderem um Produkte aus Spanien, die als „regional“ vermarktet werden, sowie um „umweltfreundliches Erdgas“ und selbstverliehene „Umweltsiegel“.
Karoline Borwieck, die die DUH rechtlich vertritt, betonte: „Gerichte, bis hin zum Bundesgerichtshof, legen bei Werbung im Umweltschutz einen strengen Maßstab an. Wir konzentrieren uns auf auffällige Fälle der Irreführung – für mehr Transparenz und echten Verbraucherschutz.“
Die DUH hat in über 100 Verfahren erfolgreich gegen täuschende Werbung gekämpft, zuletzt gegen Apple: Das Landgericht Frankfurt untersagte dem Tech-Riesen, mehrere Smartwatch-Modelle weiterhin als „CO2-neutrale Produkte“ zu bewerben (Az. 3-06 O 8/24).
Agnes Sauter, Leiterin der Ökologischen Verbraucherberatung der DUH, kommentierte: „Der Markt wird von Irreführungen regelrecht überflutet, und Unternehmen finden immer neue Schlupflöcher. Mit unseren Klagen setzen wir dem entgegen. Wir fordern eine Überprüfung von umweltbezogenen Werbeaussagen im Vorfeld. Die Bundesregierung muss sich für den zügigen Abschluss der Verhandlungen zur Green Claims Directive einsetzen, die genau das vorsieht.“