Berlin (ots)
Das Europäische Gericht hat in Bezug auf den Digital Services Act (DSA) Bedenken hinsichtlich der Einstufung eines Online-Marktplatzes als sehr große Online-Plattform (VLOP) abgelehnt. Christoph Wenk-Fischer, der Hauptgeschäftsführer des bevh, äußert sich dazu wie folgt:
„Bedauerlicherweise hat das Gericht versäumt, die Realitäten des E-Commerce anzuerkennen und die Unterschiede zwischen den Geschäftsmodellen von Online-Plattformen bei der Zählung aktiver Nutzerinnen und Nutzer zu berücksichtigen. Es ist bedauerlich, dass das Online-Shopping genauso behandelt wird wie Hass und Desinformation auf Social-Media-Plattformen. Dies führt zu einer unangemessenen Diskriminierung des Online-Handels im Vergleich zum stationären Handel.“
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
frank.duessler@bevh.org