Neuigkeiten zur Rentenbesteuerung in Deutschland
In Deutschland haben im Jahr 2024 insgesamt 22,3 Millionen Menschen Rentenzahlungen in Höhe von etwa 403 Milliarden Euro erhalten. Diese Leistungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 0,75 % oder 167.000 Personen an. Gleichzeitig stiegen die Rentenleistungen um 5,7 % oder 21,7 Milliarden Euro. Ein Großteil dieser Zahlungen, nämlich 70 % oder 282,6 Milliarden Euro, waren steuerpflichtig Einkünfte. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil um etwa 15 Prozentpunkte gestiegen.
Der Anstieg des Besteuerungsanteils ist auf die Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften im Alterseinkünftegesetz von 2005 zurückzuführen. Diese Neuregelung führte zu einem Übergang von einer vorherigen zu einer nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen. In der Übergangsphase wurden die Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt, und erst in der Auszahlungsphase wurden die Leistungen steuerpflichtig.
Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Renteneinkünfte hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Je später der Renteneintritt, desto höher ist der steuerpflichtige Anteil. Zudem steigt der Besteuerungsanteil durch allgemeine Rentenerhöhungen, da diese komplett steuerpflichtig sind. Mit dem Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes im März 2024 wurde die Übergangsphase bis 2058 verlängert, und erst ab diesem Zeitpunkt sind neue gesetzliche Renten vollständig einkommensteuerpflichtig.
Im Jahr 2021 zahlten etwa 41 % der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuer. Viele Rentnerinnen und Rentner zahlten aufgrund relevanter Abzüge weniger oder gar keine Einkommensteuer. Aktuelle Informationen zur Rentenbesteuerung liegen für das Jahr 2021 vor, wobei rund 41 % oder 8,9 Millionen Rentenempfänger Einkommensteuer zahlten. Im Vergleich zum Vorjahr stieg dieser Anteil um 0,74 Prozentpunkte beziehungsweise 214.000 Personen.
Bei rund 81 % der steuerpflichtigen Rentenempfänger im Jahr 2021 lagen neben den Renten auch andere Einkünfte wie Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen oder Mieteinnahmen vor. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet.
Weitere Informationen zur Rentenbesteuerung können auf der Website des Statistischen Bundesamtes unter dem Thema „Lohn- und Einkommensteuer“ nachgelesen werden.
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