Neue Perspektive auf den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz
Heute hat das Kabinett den Kabinettsbeschluss des Vergabebeschleunigungsgesetzes verkündet, und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, hat dazu folgendes zu sagen:
Der Kabinettsbeschluss wird grundsätzlich als ausgewogener Kompromiss begrüßt, der allen Bauunternehmen faire Möglichkeiten bietet, an öffentlichen Bauaufträgen teilzunehmen. Jetzt ist es wichtig, die Infrastruktur möglichst schnell zu verbessern und dabei die heimische Bauwirtschaft voll auszuschöpfen. Die Investitionen müssen einen deutlichen wirtschaftlichen Aufschwung bringen, während der Steuerzahler ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis erhält. Durch die Beauftragung heimischer Unternehmen wird die Konjunktur angekurbelt.
Laut dem Gesetzentwurf können Lose gebündelt vergeben werden, wenn es wirtschaftlich oder technisch notwendig ist. Zusätzlich ist es nun bei großen Projekten ab rund 14 Mio. Euro möglich, eine Gesamtvergabe durchzuführen, insbesondere bei dringlichen Infrastrukturprojekten. Dies gibt der öffentlichen Hand mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Infrastruktursanierungen.
Es ist jedoch entscheidend, dass kleine und mittlere Unternehmen weiterhin bei Aufträgen unterhalb von rund 14 Millionen Euro tätig sein können. Weitergehende Ausnahmen hätten die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe gefährdet. Mit der Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe werden kleine und mittlere Unternehmen geschützt.
Der beschlossene Entwurf bietet einen ausgewogenen Ansatz, um wichtige Infrastrukturprojekte zügig umzusetzen, ohne die mittelständische Bauwirtschaft zu gefährden. Die Bundesregierung schafft einen Ausgleich, der allen Unternehmen faire Chancen bietet, unabhängig von ihrer Größe.
Es ist wichtig, dass alle öffentlichen Auftraggeber – sei es Kommunen, Länder oder der Bund – die heimischen Baufirmen einsetzen, um die Arbeitsplätze in der Branche zu sichern und die heimische Konjunktur zu stärken. Im parlamentarischen Verfahren sollten die Bedingungen für den Einsatz von Sondervermögen genauer festgelegt werden, um dies sicherzustellen.
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