Nationales Umsetzungsgesetz zur Steigerung der Cybersicherheit in der deutschen Wirtschaft
Das Bundeskabinett hat heute das nationale Umsetzungsgesetz der europäischen NIS-2-Richtlinie beschlossen, um die Cybersicherheit in der deutschen Wirtschaft zu stärken. Marc Fliehe, Fachbereichsleiter Digitalisierung und Bildung beim TÜV-Verband, betont die Notwendigkeit dieses Gesetzes angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch hybride Angriffe und Cyberattacken.
Der TÜV-Verband mahnt den Bundestag, den Gesetzesentwurf an entscheidenden Stellen zu überarbeiten, um seine Wirksamkeit zu erhöhen. Dabei sind besonders folgende Punkte von Bedeutung:
- Ausnahmeregelungen sollten klar definiert oder gestrichen werden, um Rechtssicherheit für Unternehmen zu gewährleisten.
- Nachweispflichten für kritische Einrichtungen müssen verbessert werden, um eine effektive Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zu gewährleisten.
- Vertrauen soll durch unabhhängige Zertifizierungen gestärkt werden, um die Einhaltung von Cybersicherheitsstandards zu gewährleisten.
- Die Absicherung der Lieferketten erfordert klare Richtlinien und Maßnahmen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz gilt für rund 30.000 Unternehmen in Deutschland und verlangt unter anderem die Implementierung von Risikoanalysen, Sicherheitskonzepten, Zugangskontrollen, Verschlüsselung und Maßnahmen zur Absicherung der Lieferkette.
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