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Umstrittener Abschiebeflug mit Airbus kostet NRW weniger als gedacht

by Kölner Stadt-Anzeiger
Juli 9, 2025

Sechs Monate nach dem umstrittenen Abschiebeflug von sieben Flüchtlingen in einem eigens gecharterten Airbus Richtung Bulgarien liegt der Landesregierung nun die endgültige Kostenaufstellung inklusive Dolmetscher, Ärzten und sogar Lunchpaketen vor. Die Bundespolizei übernimmt einen Teil der Kosten, daher muss das Land wesentlich weniger zahlen: Insgesamt 39.231 Euro. Nach dem Flug am 11. Februar von Düsseldorf nach Sofia hatte das Flüchtlingsministerium die Kosten alleine für den gemieteten Airbus mit voraussichtlich rund 63.000 Euro angegeben. Da war aber die endgültige Aufstellung der Bundespolizei noch nicht da, die den Flug abgewickelt hatte. „Jetzt liegt dem Land die finale Rechnung der Bundespolizei vor: Sie weist nun einen niedrigeren Betrag an Kosten für das Land NRW aus“, sagte eine Sprecherin des Flüchtlingsministeriums zum „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Zunächst war der gecharterte Airbus preiswerter als gedacht. Der Anteil des Landes dafür liegt noch einmal niedriger: „Konkret wurden dem Land NRW von der Bundespolizei als Charterpreis inklusive der Begleitung des Flugs durch die Bundespolizei anteilige Kosten in Höhe von 36.556,18 Euro in Rechnung gestellt“, so die Sprecherin. Es handele sich um „anteilige Kosten, weil die Bundespolizei einen Teil der Kosten selbst trägt, da aus ihrem Zuständigkeitsbereich bei dem Flug drei Personen nach Bulgarien rücküberstellt wurden.“ Die drei Flüchtlinge hatte die Bundespolizei selbst aufgegriffen und mit vier Flüchtlingen aus der Verantwortung nordrhein-westfälischer Ausländerbehörden in den Flieger gebracht. Zu den 36.556 Euro für Flug und Begleitung kommen für NRW anteilig 328,03 Euro für Dolmetscher, 1510,86 Euro für das medizinische Team, 114,78 Euro für Lunchpakete und 721,46 Euro für Kosten des Flughafens dazu. So kommt man auf die 39.231,31 Euro Gesamtkosten.

Der Abschiebeflug im Airbus A321-231 der Charter-Fluggesellschaft „Danish Air Transport“ (DAT) war der erste mit sogenannten „Dublin-Fällen“, den NRW selbst angestrengt hatte. Die Flüchtlinge waren bei ihrer Ankunft in Europa erst in Bulgarien angekommen und dann nach Deutschland weitergereist. Laut dem Dublin-Abkommen muss Bulgarien sie zurücknehmen. Dass der Flug ausgerechnet nach Bulgarien ging, hatte Symbolcharakter: Der Attentäter von Solingen (drei Tote) sollte vor dem Anschlag ebenfalls als „Dublin-Fall“ in das osteuropäische Land abgeschoben werden. Der Syrer war aber nicht da, als man ihn in seinem Flüchtlingsheim einsammeln wollte. Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) hatte nach dem Anschlag betont, dass Abschiebungen nach Bulgarien auch nicht so leicht seien. Daher nannte sie der Flug im Februar „einen großen Schritt.“ An Bord waren laut Ministerium vier syrische und drei afghanische Männer zwischen Anfang und Ende 20. Es habe sich nicht speziell um Straftäter oder Gefährder gehandelt. Was aus den Personen wurde, ist unbekannt.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080

Tags: Politik

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