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IKKn fordern entschlossenes Handeln der Politik zur Stabilisierung der GKV-Finanzen

by IKK e.V.
Juni 5, 2025

Die Innungskrankenkassen (IKK) begrüßen ausdrücklich, dass die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entschlossen anpacken will, und bekräftigen die Notwendigkeit nachhaltiger Reformen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen. Dies betonen die Delegierten der Mitgliederversammlung des IKK e.V. „Die Beitragsspirale darf sich nicht weiter zu Lasten von Versicherten und Arbeitgebern drehen“, mahnt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. „Es ist ein wichtiges Signal, dass Ministerin Warken die prekäre Finanzlage offen anspricht und entschlossenes Handeln ankündigt. Wir brauchen jetzt kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV und tiefgreifende Reformen, um die GKV langfristig wieder auf stabile Beine zu stellen.“

Müller betont, dass der finanzielle Überschuss bei den Innungskrankenkassen im ersten Quartal kein Zeichen der Entwarnung sei. Denn die Ausgabendynamik mit Steigerungen von über zehn Prozent im Arzneimittel- und im Krankenhausbereich habe sich auch 2025 fortgesetzt. Außerdem musste trotz drastisch gestiegener Zusatzbeitragssätze der Gesundheitsfonds bereits durch einen Vorschuss des Bundes in Höhe von 800 Millionen Euro stabilisiert werden. Dieses Defizit müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im nächsten Jahr ausgleichen. „Das Unterschreiten der Mindestreserve des Gesundheitsfonds ist ein deutliches Warnsignal. Wir dürfen die Augen nicht länger vor der Realität verschließen“, so Müller weiter.

Um kurzfristig den Finanzdruck abzumildern und weitere Beitragssatzerhöhungen zu verhindern, fordern die Innungskrankenkassen ein entschlossenes Handeln der Politik. „Allein durch die Anpassung des Bürgergeld-Beitrags könnten wir die GKV um neun Milliarden Euro pro Jahr entlasten“, sagt Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., und ergänzt: „Wir müssen jetzt verhindern, dass immer neue Ausgaben ohne spürbare Verbesserungen der Versorgung beschlossen werden. Jede Maßnahme muss kritisch daraufhin geprüft werden, ob sie tatsächlich den Versicherten zugutekommt.“ Außerdem müsse der im Koalitionsvertrag in Bezug auf die kommunalen Finanzen formulierte Anspruch „Wer bestellt, bezahlt“ auch für die Sozialversicherung gelten.

Bis die geplante Expertenkommission ihre Reformvorschläge vorlegt, plädieren die Innungskrankenkassen übergangsweise für ein Ausgabenmoratorium: „Die Krankenkassen dürfen nicht mehr ausgeben, als sie mit dem aktuellen Beitragssatz einnehmen. Preis- und Honorarerhöhungen, die darüber hinausgehen, müssen ausgesetzt werden, bis Einnahmen und Ausgaben wieder im Gleichgewicht sind“, erklärt Wollseifer. „Nur so können wir eine weitere Destabilisierung des Systems verhindern.“

Die Innungskrankenkassen werden die Arbeit der neuen Expertenkommission konstruktiv begleiten und verweisen in diesem Zusammenhang auch auf bereits bestehende Finanzierungskonzepte des IKK e.V. „Wir setzen uns für ausgewogene Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite ein. Nur so lässt sich die GKV dauerhaft stabilisieren“, betont Müller. So könnte die GKV an gesundheits- bzw. umweltbezogenen Lenkungssteuern in Form einer Sonderabgabe beteiligt werden.

Ein weiterer Vorschlag der Innungskrankenkassen ist es, die Digital- und Plattformwirtschaft stärker zur Finanzierung der Sozialversicherung heranzuziehen. Dabei geht es nicht darum, einfach mehr Geld ins System zu pumpen, sondern die Lohnkosten und damit die Versicherten und Arbeitgeber spürbar zu entlasten. „Wichtig ist außerdem, die Steuerungs- und Lenkungsoptionen der Krankenkassen zu verbessern, um die Versorgung zu steuern und die Versicherten gezielt zu unterstützen“, ergänzt Wollseifer.

Positiv bewertet der IKK e.V., dass der Krankenhaustransformationsfonds künftig nicht mehr hälftig aus Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber finanziert werden muss. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Beitragszahler nicht noch weiter zu belasten und die Zweckbindung der Mittel zu sichern“, erklärt Wollseifer. „Jedoch werden wir sehr genau beobachten, ob den Ankündigungen auch Taten folgen“, unterstreicht Müller.

„Es bleibt wichtig, dass Krankenkassen das Recht erhalten, vor dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen prüfen zu lassen, wenn eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln droht“, unterstreichen beide Vorstandsvorsitzenden.

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für 5,1 Mio. Versicherte.

Pressekontakt:

Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

Tags: FinanzenGesundheitGesundheit / MedizinGesundheitspolitikGKVInnungskrankenkasseKrankenversicherungPolitik

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