Positives Signal für die deutsche Landwirtschaft
In der vergangenen Woche hat das Verwaltungsgericht Braunschweig erneut eine Anwendungsbestimmung des Umweltbundesamtes für rechtswidrig erklärt, die Landwirte in Deutschland benachteiligt hätte. Diese Bestimmung hätte Landwirte dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Ackerfläche unbehandelt zu lassen, was im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen Wettbewerbsnachteil dargestellt hätte.
Die Europäische Union hat klare Verfahren für die Genehmigung von Pflanzenschutzmitteln etabliert, um die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt zu gewährleisten. Die Anwendungsbeschränkung NT 306 war ein deutscher Sonderweg, der nun vom Gericht gestoppt wurde, um die Harmonie mit europäischem Recht sicherzustellen.
Die Rechtsstreitigkeiten verursachen nicht nur Kosten für Unternehmen und Landwirte, sondern auch für den Steuerzahler. Um dies zu verbessern, plant die Bundesregierung, die Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren und nationale Sonderwege zu vermeiden.
Industrieverband Agrar e. V. (IVA)
Der IVA vertritt die Interessen von Herstellern von Betriebsmitteln für die Landwirtschaft in Deutschland. Sie bieten innovative Produkte für eine nachhaltige Landwirtschaft und engagieren sich in verschiedenen Bereichen wie Pflanzenschutz und Pflanzenzüchtung.