Bewertung der E-Mobilitätsförderung durch den ZDK
Berlin (ots)
Nach Einschätzung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) wird die aktuelle Initiative der Bundesregierung zur Unterstützung von Elektrofahrzeugen keinen signifikanten Anstieg in der Verbreitung der Elektromobilität herbeiführen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant die Einführung eines Investitionsbooster-Programms für die E-Mobilität. Kernelement dieser Maßnahme ist ein degressiver Abschreibungssatz von 75% auf den Kaufpreis von Elektro-Neufahrzeugen, die im Zeitraum zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 erworben werden. Zudem soll die Obergrenze für den Bruttopreis von E-Fahrzeugen, die als Dienstwagen genutzt werden, auf 100.000 Euro angehoben werden, und der Bemessungsgrundlage des Bruttolistenpreises wird von 70.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Thomas Peckruhn, kommissarischer Präsident des ZDK, äußert sich kritische: „Die Abschreibungsmöglichkeiten, die dieses Investitionsprogramm bietet, sind von begrenztem Nutzen, da nur diejenigen profitieren, die steuerliche Vorteile tatsächlich in Anspruch nehmen können. Private Haushalte oder Leasinggesellschaften sind hier ausgeschlossen.“ Er fügt hinzu: „Insgesamt ist dies eine Maßnahme, die zwar nicht negativ ist, jedoch auch keine wesentliche Verbesserung mit sich bringt. Es ist ein erster Ansatz, mehr aber auch nicht.“
Um die Nachfrage nach Elektroautos nachhaltig zu fördern, insbesondere im Bereich der privaten Haushalte, sind laut Peckruhn jedoch weitergehende Maßnahmen notwendig.
„Wir benötigen dringend günstigere Ladestrompreise, wie beispielsweise durch die Reduzierung der Stromsteuern auf das europäische Minimum sowie eine signifikante Verringerung der Netzentgelte. Zusätzlich ist es wichtig, mehr Klarheit über die Ladetarife zu schaffen. Hier schlagen wir vor, Roaminggebühren durch die Einführung des Durchleitungsmodells zu ersetzen“, erklärt Peckruhn. „Darüber hinaus muss die öffentliche Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut werden, und bürokratische Hindernisse beim Aufbau privater Ladepunkte sollten abgebaut werden.“