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Attentäter von Solingen musste sich auch nach gescheiterterAbschiebung keiner Sicherheitsüberprüfung unterziehen

by Kölner Stadt-Anzeiger
Mai 7, 2025

Köln. Bei dem Attentäter von Solingen gab es keine Sicherheitsüberprüfungen nach seiner Einreise durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dies geht aus der Ausländerakte des BAMF zu dem syrischen Asylbewerber Issa Al H. hervor, die dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vorliegt.

Nach seinem Asylantrag im Januar 2023 wurde der Migrant bei der Erstanhörung beim BAMF gerade einmal zehn Minuten über einen Dolmetscher durch einen Fragekatalog geführt. Als sich herausstellte, dass der Antragsteller bereits in dem EU-Staat Bulgarien als Asylsuchender gelistet war, sollte er nach dem Dublin-Abkommen der EU nach Sofia abgeschoben werden.

Am 23. Februar wurde der Syrer durch die Dublin-Abteilung des BAMF in der Außenstelle Bielefeld vernommen. Das Gespräch dauerte eine Stunde. Gleich zu Anfang beteuerte der Flüchtling, ein Onkel mütterlicherseits namens Nosr Abdullah Al Hussein lebe in Deutschland. Im nationalen Visa-Abfragesystem MARIS fand sich der Name aber nicht. Auch hatte Issa Al H. in seiner Erstanhörung bekundet, dass er über keine Verwandte in Deutschland verfüge. Aber den Einreise-Prüfern des BAMF fiel dieser Widerspruch nicht auf.

Dass er über keine ID-Karte verfügte, erklärte der Asylsuchende damit, dass der IS seinerzeit in seiner heimatlichen Region Deir ez-Zor geherrscht habe. „Die haben nicht erlaubt, dass wir eine ID-Karte erhielten.“ In der weiteren Befragung spielten diese Aussagen keine Rolle. Zu den Fluchtgründen befragt, behauptete der Asylbewerber, dass ihm in seiner Heimat der Militärdienst drohe. Zugleich bat er darum, nicht nach Bulgarien abgeschoben zu werden. „Die Behörden dort schicken Menschen wieder nach Syrien zurück“, sagte er.

Als die geplante Abschiebung für den 5. Juni 2023 scheiterte, geriet Issa Al H. zu einem Fall für die deutschen Ausländerbehörden und kam letztlich in einem Flüchtlingsheim in der Solinger Innenstadtunter. Das BAMF führte keine neuerliche Sicherheitskontrolle des Syrers durch. Am 23. August 2024 erstach der damals 26-jährige abgelehnte Asylbewerber auf einem Stadtfest in Solingen drei Besucher und verletzte zehn Menschen teils schwer. Am 27. Mai beginnt der Prozess gegen den Angeklagten vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080

Tags: InnenpolitikPolitikTerrorismus

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